Inzwischen liegt eine Vielzahl einschlägiger Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu Mietvertragsklauseln über Schönheitsreparaturen vor. Oft sind solche Vertragsklauseln rechtsunwirksam, so dass der Vermieter selbst für die Ausführung der Schönheitsreparaturen zuständig ist. Wenn der Mieter vom Vermieter die Renovierung der Wohnung verlangt, muss er den mangelhaften … [Weiterlesen...]
Bundessozialgericht
Wenn ALG-II-Bezieher ("Hartz-IV-Mieter") verpflichtet sind, bei Einzug, Auszug oder im laufenden Mietverhältnis Schönheitsreparaturen auszuführen, brauchen sie die Kosten hierfür nicht aus ihrem monatlichen Regelsatz von 351 Euro zu bestreiten. Nach einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSozG) müssen die Kosten für Schönheitsreparaturen als Unterkunftskosten … [Weiterlesen...]
Unwirksame Schönheitsreparaturklauseln
Mieter müssen keinen Zuschlag zur ortsüblichen Miete bezahlen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zu den Schönheitsreparaturen enthält. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (VIII ZR 83/07) und wies damit die Revision eines Vermieters zurück. Nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters. Das ist plausibel, denn es handelt sich um einen … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Bei Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung wird oft ein Wohnungsübergabeprotokoll vom Vermieter gefertigt, das den Übergabezustand dokumentieren und zugleich die Pflichten zu ausstehenden Schönheitsreparaturen oder Mängelbeseitigungen regeln soll. Der Mieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ein solches Protokoll des … [Weiterlesen...]
Schönheitsreparaturen
Die Wohnungsbaugesellschaft GSW bietet allen ihren Mietern eine Neuregelung der Schönheitsreparaturen an. Sollten diese das nicht akzeptieren, droht man mit Mieterhöhungen. Der Berliner Mieterverein (BMV) rät davon ab zu unterschreiben und empfiehlt abzuwarten. "Der Mieter trägt die Schönheitsreparaturen." Dieser kurze Satz soll nach dem Willen der GSW alle bisherigen … [Weiterlesen...]