Von Zeit zu Zeit ist es für jeden notwendig, Ordnung in seinen Papierkram zu bringen. Dazu müssen ganze Stapel von Rechnungen und Belegen durchsortiert, Ordner und Schubfächer entrümpelt werden. Doch Vorsicht: Mit allzu großem Wegwerfeifer sollte man dabei nicht ans Werk gehen, denn das kann sich später rächen, mahnt Dr. Peter Lischke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Wenn der Mieter von einer unbekannten Hausverwaltung eine Mieterhöhung erhält, ohne dass eine Vollmacht des Vermieters beigefügt wurde, so kann eine solche einseitige Rechtserklärung unverzüglich (das heißt: ohne schuldhaftes Zögern - spätestens nach zwölf Tagen) unter Hinweis auf die fehlende Vollmacht oder auf § 174 BGB … [Weiterlesen...]
Landgericht Berlin
Das vom Hausverwalter des Vermieters vorgebrachte Mieterhöhungsverlangen ist gemäß § 174 Satz 1 BGB unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht beigefügt hat und der Mieter aus diesem Grunde das Erhöhungsbegehren unverzüglich zurückweist. § 174 BGB erfordert die Vorlage der Originalvollmachtsurkunde. Die … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Wenn nach einem Wechsel der Hausverwaltung ein rechtserhebliches Schreiben (zum Beispiel eine Mieterhöhung, eine Modernisierungsankündigung oder eine Kündigung) an den Mieter gerichtet wird, so muss diesem eine Vollmacht im Original beigefügt sein. Fehlt die Vollmacht, kann der Mieter die Erklärung unter Hinweis auf die fehlende Vollmacht gemäß § 174 BGB zurückweisen. Will … [Weiterlesen...]
Der Mietrechtstipp
Sowohl Vermieter wie auch Mieter bedienen sich häufig eines Vertreters. Der Vermieter lässt beispielsweise die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen von der Hausverwaltung erledigen - die gibt die Heizkostenabrechnung häufig bei einer Ablesefirma in Auftrag. Bei ernsteren mietrechtlichen Auseinandersetzungen lassen sich die Mietparteien auch oft von Anwälten … [Weiterlesen...]