Wenn dem Mieter eine Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung, Modernisierungsankündigung oder eine andere rechtlich bedeutsame Erklärung einer neuen Hausverwaltung zugeht, ohne dass eine Originalvollmacht des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers beigefügt ist, kann diese Erklärung unter Bezugnahme auf § 174 BGB gegenüber der Hausverwaltung zurückgewiesen werden. Mit der … [Weiterlesen...]