In der einschlägigen Rechtsprechung sind Messdifferenzen zwischen dem Hauptwasserzähler und der Summe der einzelnen Wohnungswasserzähler technisch bedingt anerkannt, wenn die Differenz maximal 20 bis 25 Prozent beträgt. Wird diese Differenz allerdings überschritten, so kann die technisch bedingte Schlupfdifferenz nicht mehr als Grund für den Mehrverbrauch und die damit … [Weiterlesen...]
WIR räumt technischen Defekt ein
Dass jeder von ihnen täglich 1000 Liter Wasser verbrauchen soll, konnten sich 48 Mieter aus Schöneberg beim besten Willen nicht vorstellen. Sie forderten daher eine Überprüfung der Betriebskostenabrechnung. Mit Erfolg: Ein technischer Fehler wurde als Ursache gefunden. Zwischen 1000 und 1400 Euro jährlich wurde den Bewohnern der Schwerinstraße 13 bis 16 für Wasser in … [Weiterlesen...]