Mietpreisbremse nutzen und Mieterhöhung prüfen!
Der Berliner Mieterverein bietet allen Mieterinnen und Mietern Berlins mit der Aktion Mietpreisüberprüfung die Möglichkeit, sowohl die geforderte Miete bei Mieterhöhungen als auch die bei Vertragsschluss vereinbarte Miete in Bezug auf die Einhaltung der Mietpreisbremse kostenlos überprüfen zu lassen.
Seit Inkrafttreten der Mietpreisbremse in Berlin am 1.6.2015 dürfen Mieten bei Wiedervermietungen im Grundsatz nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen.
Der Berliner Mieterverein ermutigt Mieterinnen und Mieter nicht nur bei Mietvertragsabschluss, sondern auch bei Mieterhöhungen die geforderte Miete zu prüfen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine differenzierte Berechnung mit den sich daraus ergebenden Empfehlungen. Für die weitergehende rechtliche Würdigung ist aber die Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein Voraussetzung.
Wie gehen Sie vor?
1. Wählen Sie den für Sie zutreffenden Fragebogen aus (“Mieterhöhung erhalten?” oder “Neue Wohnung?”). Mit einem Klick auf den entsprechenden Link aktivieren Sie einen Fragebogen [PDF, 6 Seiten].
2. Den ausgefüllten Fragebogen (Vorder- und Rückseiten) nebst beigefügten Listen zu den Sondermerkmalen und zur Spanneneinordnung an den Berliner Mieterverein senden,
entweder per Post an:
Berliner Mieterverein e.V.
– „Aktion Mietpreisüberprüfung“ –
Spichernstraße 1
10777 Berlin
oder per E-Mail
Nach Auswertung der von Ihnen gemachten Angaben teilen wir Ihnen das Ergebnis unserer Überprüfung mit.
Mitgliedern unseres Vereins empfehlen wir für die Überprüfung der Mieterhöhung beziehungsweise der Neuvertragsmiete einen telefonischen/persönlichen Beratungstermin, um zeitnah gegebenenfalls noch Nachfragen zu klären und eine abschließende Prüfung zu gewährleisten.
Einen Beratungstermin können Mitglieder über unsere Service-Hotline 030/226260 oder online über https://mein.berliner-mieterverein.de/ vereinbaren.
Fragebögen:
Mieterhöhung erhalten?
Prüfung der Miethöhe gemäß § 558 BGB
mit dem Berliner Mietspiegel 2024
Neue Wohnung?
- Prüfung der Wiedervermietungsmiete gemäß § 556 d BGB
mit dem Berliner Mietspiegel 2024 - Bei Abschluss des Mietvertrags zwischen dem 1.9.2022 und dem 31.8.2023:
Prüfung der Wiedervermietungsmiete gemäß § 556 d BGB
mit dem Berliner Mietspiegel 2023 - Bei Abschluss des Mietvertrags zwischen dem 1.9.2020 und dem 31.8.2022:
Prüfung der Wiedervermietungsmiete gemäß § 556 d BGB
mit dem Berliner Mietspiegel 2021 - Bei Abschluss des Mietvertrages zwischen dem 1.9.2018 und dem 31.8.2020:
Prüfung der Wiedervermietungsmiete gemäß § 556 d BGB
mit dem Berliner Mietspiegel 2019 - Bei Abschluss des Mietvertrages zwischen dem 1.9.2016 und dem 31.8.2018:
Prüfung der Wiedervermietungsmiete gemäß § 556 d BGB
mit dem Berliner Mietspiegel 2017 - Bei Abschluss des Mietvertrages vor dem 1.9.2016:
Prüfung der Wiedervermietungsmiete gemäß § 556 d BGB
mit dem Mietspiegel 2015
Infoblätter:
Mieterhöhung: BMV-Info 20
Mietpreisbremse bei Wiedervermietung: BMV-Info 169
Hier finden Sie den Berliner Mietspiegel als Broschüre der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen:
Berliner Mietspiegel 2024 – Infobroschüre des Senats [PDF],
Straßenverzeichnis Berliner Mietspiegel 2024 [PDF].
31.05.2024