Im Mietrecht kennen wir uns aus. Seit mehr als 100 Jahren gehört das Mietrecht zu unserem originären Aufgabengebiet. Mehr als 100 Rechtsberater (angestellte Juristen und Anwälte) klären Ihre Fragen rund um das Mietrecht und unterstützen Sie bei der Lösung Ihrer mietrechtlichen Probleme mit dem Vermieter.
Werden Sie Mitglied in unserem Verein und lassen Sie sich fortan bei uns zu mietrechtlichen Fragen beraten. Ob telefonisch, schriftlich oder in einem persönlichen Gespräch, wir stehen mit fachkundigem Rat zur Seite.
Wie funktioniert die Beratung?
Persönlich können Sie sich in unseren zahlreichen Beratungszentren in der ganzen Stadt beraten lassen. Ob mit oder ohne Terminvereinbarung – unserer Rechtsanwälte stehen für Sie bereit und überprüfen Ihre Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung oder den Mietvertrag und klären Ihre sonstigen mietrechtlichen Fragen. Um eine kompetente Beratung zu ermöglichen, bringen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen mit zu dem Gespräch.
Können in einem persönlichen Beratungsgespräch in unseren Beratungszentren die Fragen und Probleme nicht vollständig geklärt werden und ist weiterer Schriftverkehr erforderlich, wird der Vorgang an die Geschäftsstelle weitergegeben. Unsere dort ansässigen Rechtsberater bearbeiten den Vorgang und führen in komplexen Angelegenheiten für Sie den Schriftverkehr mit dem Vermieter.
Trotz des Engagements unserer Mitarbeiter lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht immer vermeiden. Für die Vertretung vor Gericht können Sie nach einem Beratungsgespräch bei uns einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Bei der Auswahl unterstützen wir Sie gern. Außergerichtlicher Schriftverkehr eines von Ihnen beauftragten Rechtanwalts ist jedoch durch die Mitgliedschaft finanziell nicht abgedeckt, denn dafür sind unsere eigenen Mitarbeiter zuständig (siehe oben). Mit der Mitgliedschaft im Berliner Mieterverein ist auch eine Rechtsschutzversicherung verbunden, damit Sie gegen die Prozesskosten geschützt sind.
Das Selbsthilfeprinzip
Wir verstehen uns als Solidaritätsgemeinschaft und bauen auf die Eigenständigkeit und Verantwortung unserer Mitglieder. Wo es möglich und geboten ist, arbeiten wir daher auch nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Denn wir sind überzeugt, dass die vollständige Entlassung aus der Verantwortung für das persönliche Mietverhältnis nicht zielführend ist.
Weitere Beratungsmöglichkeiten
Die telefonische Rechtsberatung eignet sich für kurze und allgemeine Fragen zum Mietrecht. Unter 030-226 26-152 ist unsere Rechtsberatungs-Hotline für Mitglieder geschaltet, von Mo bis Fr zwischen 13 und 16 Uhr sowie Mo und Do von 17 bis 20 Uhr. Hier erreichen Sie unsere Rechtsanwälte, die Ihnen schnell und unkompliziert Ihre Fragen beantworten.
Oder lieber per E-Mail? Kurze schriftliche Fragen zu Ihrem Mietverhältnis können Sie uns auch gern per E-Mail senden.
24.11.2016