Seit Anfang des Jahres werden Genehmigungen für das Halten von Tieren, die für den Menschen besonders gefährlich sind, nicht mehr erteilt.
Unter das Verbot fallen unter anderem Großkatzen, Bären, Wölfe, Menschenaffen, Panzerechsen, Giftschlangen sowie hochgiftige Spinnen und Skorpione. Lediglich für die Haltung von Riesenschlangen, Echsen, Vogelspinnen, Schnapp- und Geierschildkröten, wildlebenden Hunden und einigen Affenarten können die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelämter auf Antrag weiterhin Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Antragsteller müssen wie bisher Zuverlässigkeit, Sachkenntnisse sowie eine ausbruchsichere und tierschutzgerechte Haltung der Tiere nachweisen. Gefährliche Tiere, die zurzeit legal, also mit in der Vergangenheit erteilter Ausnahmegenehmigung, gehalten werden, dürfen im Besitz der Halter bleiben.
Verstöße gegen die neue Verordnung werden mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet. Die Tiere können in solchen Fällen eingezogen werden. Das betrifft auch Händler, die entsprechende Tiere verkaufen.
Rainer Bratfisch
MieterMagazin 3/10
Die Haltung von Exoten ist seit Jahresanfang neu geregelt
Foto: Frank Luerweg/Uni Bonn
20.02.2016