Seit in der Leipziger Straße 43/44 ein Concierge-Dienst eingerichtet wurde, haben sich die Nebenkosten fast verdoppelt. Dass eine solche Umlage ohne vertragliche Vereinbarung gar nicht zulässig ist, wurde von der zuständigen Wohnungsverwaltung bislang ignoriert.
320 Euro soll ein Mitglied des Berliner Mietervereins (BMV) aus der Betriebskostenabrechnung 2007 nachzahlen. 0,66 Euro pro Quadratmeter monatlich kostet der Hauswartsservice – inklusive Wachschutz und einer rund um die Uhr besetzten Pförtnerloge mit Videoüberwachungsanlage. Offenbar haben die Eigentümer einen Pauschalvertrag mit einer Servicefirma abgeschlossen und wollen die Kosten nun komplett auf ihre Mieter abwälzen.
„Selbstverständlich zahlen wir für Hausreinigung, Winterdienst und so weiter, aber nicht für den Concierge“, empört sich Familie Fleischer. Das müssen sie auch nicht, denn im Mietvertrag gibt es keine entsprechende Vereinbarung, erklärt BMV-Rechtsberater Peter Riehl, der in dem Doppelhochhaus mehrere Mitglieder vertritt. Seit Jahren beanstandet Riehl die Betriebskostenabrechnungen.
Dass die Umlage der Concierge-Kosten nicht zulässig ist, wird von der Hausverwaltung „Strategis AG“ nicht bestritten. Man habe die Verwaltung erst kürzlich übernommen und werde die Betriebskosten für 2008 „dementsprechend abrechnen“, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dem MieterMagazin. Die Abrechnung für 2007 sei lediglich unter Verwendung „unseres Briefkopfes ausgedruckt worden“, so die Unternehmenssprecherin. Man werde den Eigentümern nahe legen, den Concierge-Dienst einzustellen.
Die Mieter sind gespannt. „Unabhängig vom Verwalterwechsel besteht keine Nachzahlungspflicht“, stellt Riehl klar. Der Skandal sei, dass die Umlage seit Jahren in Rechnung gestellt werde und viele Mieter aus Unkenntnis der Rechtslage auch bezahlt hätten.
Birgit Leiß
MieterMagazin 3/09
Keine vertragliche Vereinbarung – also auch keine Umlage des Concierge: Ehepaar Fleischer aus der Leipziger Straße 43/44
Foto: Christian Muhrbeck
17.12.2017