Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stärkt Vermietern bei Wohnungskündigung den Rücken.
Mietern kann nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum künftig schneller gekündigt werden, wenn der Vermieter die Räumlichkeiten für Hausangestellte benötigt. In einem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall hatte eine Münchner Vermieterin im Juli 2002 eine benachbarte Wohnung gekauft, die kurz zuvor in Wohnungseigentum umgewandelt worden war. Vier Jahre später kündigte sie den dort lebenden Mietern. Als Begründung führte sie an, sie brauche die Wohnung für ein Au-pair-Mädchen, das sich um ihre beiden kleinen Kinder und um ihre Schwiegermutter kümmern solle. Die Karlsruher Richter gaben der Vermieterin Recht (BGH VIII ZR 127/08).
Laut Gesetz darf der Käufer einer umgewandelten Eigentumswohnung erst nach drei Jahren eine Kündigung wegen Eigenbedarfs aussprechen. In Gegenden wie zum Beispiel München, in denen Mietwohnungsmangel herrscht, beträgt die Sperrfrist sogar bis zu zehn Jahre. Laut BGH bezieht sich diese Sperrfrist aber nicht auf Kündigungen, an denen der Vermieter ein anderes „berechtigtes Interesse“ habe als Eigenbedarf oder Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung. Da das Au-pair-Mädchen zuvor nicht Angehörige des Haushalts der Vermieterin war, habe hier keine Eigenbedarfskündigung vorgelegen. Eine solche liege nur vor, wenn der Vermieter selbst oder eine in seinem Haushalt lebende Person einziehen wolle, so die Richter.
„Die Entscheidung des BGH ist für mich nicht nachvollziehbar“, kritisierte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB). Es könne nicht richtig sein, dass Mieter einerseits durch eindeutige Vorgaben bei der Eigenbedarfsregelung und spezielle Kündigungssperrfristen geschützt werden, andererseits aber das Mietverhältnis mit der banalen Begründung, ein Au-pair-Mädchen unterbringen zu wollen, gekündigt werden kann.
Sina Tschacher
MieterMagazin 5/09
Wer sein Au-pair-Mädchen unterbringen will, kann seinen Mieter gegebenenfalls wegen eines „berechtigten Interesses“ kündigen
Foto: Jamie Wilson/Fotolia
29.03.2022