Jeder Mieter ist gut beraten, wenn er alle Vertragsunterlagen während des Mietverhältnisses leicht zugänglich und geordnet aufbewahrt.
So sollten beispielsweise der Einzahlungsbeleg für die Mietkaution, aber auch Vertragsänderungen und Mieterhöhungen den verwahrten Mietunterlagen beigefügt werden. Auch vermeintliche Kleinigkeiten können sich anlässlich einer späteren mietrechtlichen Auseinandersetzung als durchaus wichtig herausstellen. Kann der Mieter im Streitfall nicht belegen, dass ihm ein Recht auf Gartennutzung oder einen Pkw-Stellplatz eingeräumt wurde, so drohen rasch Nachteile. Auch eine Absprache zu Änderungen an der ursprünglich vermieteten Wohnungsausstattung sollte immer als Mietvertragsergänzung schriftlich dokumentiert, von den Vertragspartnern unterzeichnet und dann natürlich ordentlich aufbewahrt werden. Wird das Mietverhältnis beendet, ist es ratsam, die Unterlagen vorsorglich noch etwa fünf Jahre aufzubewahren, um gegebenenfalls unberechtigten Forderungen auch später noch entgegentreten zu können.
mr
MieterMagazin 9/09
10.05.2017