Seit der bundesweiten Liberalisierung des Melderechtsgesetzes im Herbst 2006 ist es nicht mehr erforderlich, bei der Anmeldung auf dem Bürgeramt eine Vermieterbestätigung vorzulegen. Das vereinfachte den Behördengang, führte aber auch zu einer steigenden Zahl von Scheinanmeldungen. Etliche Bezirke wollen das Verfahren jetzt wieder ändern.
„In diesem Jahr rechnen wir allein im Bezirk Mitte mit mindestens 10.000 Scheinanmeldungen – Tendenz steigend“, gibt Stephan von Dassel, Stadtrat für Bürgerdienste in Mitte, zu bedenken. Michael Büge, Neuköllns Stadtrat für Soziales, Wohnen und Umwelt, nennt 40.000 Rückläufe wegen falscher Adressen beim Versand der neuen Steuer-ID-Nummern im Jahr 2008. Das bedeutet für die Meldestellen aufwändige Überprüfungen.
Jetzt wollen die zuständigen Stadträte von zehn der zwölf Berliner Bezirksämter bei der Anmeldung wie früher einen Vermieternachweis über den Wohnsitz verlangen. Sie berufen sich auf § 14 des Berliner Meldegesetzes, auf dessen Grundlage im Verdachtsfall Nachweise erbracht werden müssen. Nur Lichtenberg und Pankow wollen an der bestehenden Regelung festhalten.
Katrin Framke, Stadträtin für Kultur und Bürgerdienste in Lichtenberg argumentiert: „Das Melderechtrahmengesetz wurde vor allem mit dem Ziel einer Entbürokratisierung geändert. Wir wollen dazu beitragen, dass vieles einfacher wird. Schließlich soll es künftig sogar möglich sein, sich online anzumelden.“ Scheinanmeldungen habe es nach ihrer Meinung schon vor 2006 gegeben.
Reiner Wild vom Berliner Mieterverein ist der Ansicht, dass „im Meldeformular ein Passus stehen sollte, dass der Unterzeichnende an Eides statt erklärt, richtige Angaben gemacht zu haben“. Das würde die Bürger nicht zusätzlich bürokratisch belasten und es wäre bei Missbrauch immerhin der Straftatbestand einer Urkundenfälschung gegeben.
Bettina Karl
MieterMagazin 11/09
Wer seinen Wohnsitz ummeldet, muss demnächst in vielen Bezirken wieder eine Vermieterbestägung vorlegen
Foto: Sabine Münch
11.11.2015