Das Wohngeld erfüllt schon lange nicht mehr seine Aufgabe, hohe Mietbelastungen abzufedern. Dennoch sollte man prüfen, ob ein Anspruch darauf besteht. Immerhin 79 Euro beträgt der monatliche Zuschuss zur Miete durchschnittlich für diejenigen, die einen entsprechenden Anspruch haben.
Die Zahl der Wohngeldempfänger ist in den letzten Jahren drastisch geschrumpft. Erhielten im Jahre 2004 noch rund 140.000 Berliner Wohngeld, waren es Ende 2007 nur noch 23.288 Haushalte. Grund ist die Einführung von Arbeitslosengeld II. Da bei ALG II-Beziehern die kompletten Wohnkosten übernommen werden, entfällt der Anspruch auf Wohngeld. Auch Empfänger von Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter können aus diesem Grund kein Wohngeld in Anspruch nehmen. „Die meisten Antragsteller sind bei uns Auszubildende, Praktikanten, Studenten sowie Bezieher kleiner Renten und Einkommen“, sagt Stefan Hupe vom Wohnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg. Doch gerade bei Studenten wird der Antrag oft abgelehnt, denn solange ein theoretischer Anspruch auf Bafög besteht, ist der Bezug von Wohngeld ausgeschlossen. Wohngeld bekommen Studierende aber beispielsweise, wenn die Altersgrenze für die Ausbildungsförderung überschritten wurde oder wenn der Förderzeitraum für das Bafög abgelaufen ist. Studenten mit Kindern oder Paare, bei denen ein Partner nicht Bafög-berechtigt ist, können ebenfalls Wohngeld beantragen.
Zuständig für die Antragstellung sind in den meisten Bezirken die Bürgerämter, in einigen auch die Wohnungsämter. Ob und in welcher Höhe man den staatlichen Mietzuschuss bekommt, richtet sich nach den Kriterien: Haushaltsgröße, Höhe des Gesamteinkommens und Höhe der zuschussfähigen monatlichen Miete.
Wichtig: Das anrechenbare Einkommen liegt in der Regel um einiges niedriger als das tatsächliche Bruttoeinkommen. Es werden verschiedene Freibeträge abgezogen, beispielsweise für Unterhaltsverpflichtungen oder für die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung.
Ebenfalls wichtig zu wissen: Bei der Wohngeldberechnung wird die Miete nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag berücksichtigt. Dieser richtet sich unter anderem nach Baujahr, Größe und Ausstattung der Wohnung. Wer allein in einer 700 Euro teuren Wohnung lebt, bekommt daher unter Umständen nicht mehr Wohngeld als jemand, der nur halb so viel Miete zahlt. Maßgeblich ist nur die Bruttokaltmiete, die – ständig steigenden – Heiz- und Warmwasserkosten werden nicht berücksichtigt. Kein Wunder, dass der Zuschuss oft nicht ausreicht, um die Mietbelastung spürbar zu verringern.
Bewilligt wird das Wohngeld für zwölf Monate ab dem Monat der Antragstellung. Erhöht sich in dieser Zeit das Einkommen oder steigt die Miete um mehr als 15 Prozent, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Das Wohngeld wird dann neu berechnet. Auch Untermieter oder Mitglieder von Wohngemeinschaften können den Mietzuschuss erhalten.
Wer Wohngeld bekommt, hat in Berlin übrigens gleichzeitig Anspruch auf Befreiung von der Zuzahlung für Schulbücher. Als Nachweis genügt der Wohngeldbescheid. Für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht reicht dies nicht.
Birgit Leiß
Wohngeld und Mietrecht
Laut Gerichtsurteil kann der Mieter einen Teil der Miete zurückbehalten, wenn der Vermieter die Erteilung einer Bescheinigung zur Vorlage beim Wohnungsamt verweigert (Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1995, Seite 699). Der Vermieter habe eine Mitwirkungspflicht.
Geht es bei einer Modernisierung darum, ob die künftige Mietbelastung eine besondere Härte darstellt, wird das Wohngeld im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Vermieter von den Gerichten mit berücksichtigt.
Mehr Informationen zum Thema Wohngeld:
- BMV-Info 60: Wohngeld
- BMV-Beratungsangebot zu Wohngeld, WBS, Mietzuschüsse und ALG II
- Wohngeldrechner der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwoformular.shtml
- Wohngeldbroschüre: www.stadtentwicklung.berlin.de/ wohnen/wohngeld/download/wohngeld-ratschlaege-und-hinweise.pdf
- Antragsformulare zum Wohngeld: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml
MieterMagazin 1+2/08
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Wer nicht sicher ist, ob ihm Wohngeld zusteht, kann sich durch eine Beratung in den bezirklichen Wohnungsämtern Klarheit verschaffen.
Foto: Christian Muhrbeck
Wer prüfen will, ob ihm Wohngeld zusteht, kann im Internet unter
www.stadtentwicklung.berlin.de/
wohnen/wohngeld/diwo.shtml
einen Wohngeldrechner nutzen. Hier gibt es auch den Antrag zum Herunterladen sowie sämtliche Adressen der Berliner Bürger- und Wohnungsämter.
11.09.2019