Leitsätze:
1. Kann das Bad einer Zwei-Zimmer-Wohnung nur vom Schlafzimmer aus betreten werden, liegt ein ungünstiger Wohnungszuschnitt im Sinne der Merkmalgruppe 3 des Berliner Mietspiegels 2011 vor.
2. Ein überdurchschnittlicher Instandhaltungszustand (Merkmalgruppe 4 des Berliner Mietspiegels 2011), liegt vor, wenn nicht nur die Fassade in einem gepflegten Zustand ist, sondern auch andere Instandhaltungsarbeiten erst vor kurzer Zeit durchgeführt wurden, zum Beispiel das Dach und Installationen (Elektroleitungen, Gas- und Wasserleitungen) vor Kurzem erneuert wurden. Da in den ehemaligen Bezirken Mitte und Prenzlauer Berg in den vergangenen Jahren sehr viel saniert wurde, sind die Anforderungen an einen überdurchschnittlichen Zustand nicht erfüllt, wenn nur ein Aspekt wie etwa die Fassade als überdurchschnittlich gepflegt anzusehen ist.
AG Mitte vom. 5.12.2012 – 11 C 168/12 –
Mitgeteilt von RA Uwe Thieß
16.08.2013