In Hohenschönhausen ist es gelungen, für rund 800 Mieter eine sozialverträgliche Modernisierung auszuhandeln. Dabei sah zunächst alles ganz anders aus.
Mit Mieterhöhungsankündigungen bis zu 200 Euro pro Wohnung wurden die betroffenen Mieter im April diesen Jahres geschockt. Dabei war der neue Eigentümer, eine Fondsgesellschaft mit Sitz in Luxemburg, zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal im Grundbuch eingetragen. Der Wohnblock aus den 1970er Jahren zwischen Anna-Ebermann-Straße, Wartenberger Straße, Gehrenseestraße sowie Joseph-Höhn-Straße gehörte einst der Wohnungsbaugesellschaft Howoge. Nach mehreren Eigentümerwechseln waren die sechsgeschossigen Plattenbauten im April diesen Jahres zwangsversteigert worden.
Bei einer gut besuchten Mieterversammlung im Mai zeigten sich die Mieter empört und besorgt. In dem Block wohnen viele ältere Menschen, einige sogar Erstbezieher. Etwa 30 Prozent leben von Arbeitslosengeld II.
Der Bezirk Lichtenberg sagte den Mietern seine Unterstützung zu und richtete eine Mieterberatung ein. Außerdem wurde Ende Juli für das Gebiet eine Umstrukturierungssatzung beschlossen. Mit diesem städtebaulichen Instrument kann der Eigentümer gezwungen werden, die Mieten nach der Modernisierung auf den Mietspiegelwert zu begrenzen und bei Mietern mit Hartz-IV-Bezug die amtlich festgelegten Richtwerte nicht zu überschreiten. Das Problem: Bis eine solche Verordnung rechtskräftig geworden ist, kann es bis zu einem Jahr dauern.
Der Lichtenberger Stadtrat für Stadtentwicklung setzte daher auf Gespräche mit dem Investor – und kann nun beachtliche Erfolge vermelden „Die Eigentümerin schließt mit den betroffenen Mietern Modernisierungsvereinbarungen auf der Grundlage einer Mustervereinbarung ab“, erklärt Wilfried Nünthel (CDU). Vereinbart wurde unter anderem, dass der Mittelwert des Mietspiegels drei Jahre lang um maximal 20 Prozent überschritten werden darf, das wären dann 6,17 Euro netto kalt pro Quadratmeter. Bei Mietern, die ALG II oder Sozialhilfe beziehen, müssen die Richtwerte gemäß Wohnaufwendungenverordnung eingehalten werden. Für Schichtarbeiter, Kranke oder Familien mit Kleinkindern werden für die Dauer der Bauarbeiten Umsetzwohnungen zur Verfügung gestellt. Mieter, die auf Dauer in eine andere Wohnung innerhalb des Bestandes der Eigentümerin umziehen wollen, werden bei der Wohnungssuche bevorzugt behandelt. Die Miethöhe der neuen Wohnung orientiert sich an der bisherigen Miete, es werden also keine Neuvertragsmieten verlangt. „Außerdem hat die Eigentümerin zugesagt, unverzüglich eine unabhängige Mieterberatung zu beauftragen und deren Kosten zu übernehmen“, so Nünthel.
Ein erfreulicher Verhandlungserfolg also, der bei den Mietern für Erleichterung gesorgt hat.
Birgit Leiß
MieterMagazin 12/13
Die 800 Bewohner dieses Lichtenberger Wohnblocks sind nunmehr vor Modernisierungsüberraschungen sicher
Foto: Nils Richter
02.01.2018