Leitsatz:
Zur Frage der Fortgeltung einer wegen öffentlicher Förderung von Modernisierungsmaßnahmen vertraglich vereinbarten Beschränkung von Mieterhöhungen, wenn der neue Vermieter das Wohnhaus in der Zwangsversteigerung erworben hat, ohne die Verpflichtungen aus dem öffentlich-rechtlichen Fördervertrag von dem Rechtsvorgänger zu übernehmen.
BGH v. 10.9.2003 – VIII ZR 58/03 –
Langfassung: www.bundesgerichtshof.de [PDF, 9 Seiten]
03.01.2018