Pressemitteilung Nr. 23/03
Die Firma Home Info, die bislang ihre Wohnungsanzeigen unter diesem Namen veröffentlicht hatte, annonciert nunmehr unter PIMA beziehungsweise Vian GmbH. Der Grund für diesen Bezeichnungswechsel ist, dass der Berliner Mieterverein e.V. regelmäßig Warnanzeigen ebenfalls in den Immobilienangeboten schaltet, die auf die Unzulässigkeit der so genannten Abonnementgebühr in Höhe von 185 Euro als unzulässige Vorabprovision hinweisen. Die Warnanzeigen erscheinen in der Berliner Morgenpost, im Tagesspiegel und der Berliner Zeitung und haben folgenden Wortlaut:
Achtung! „Gebührenpfl. Abonnenment (HomeInfo / PIMA / Vian GmbH )“ als Vorabprovision lt. Landgericht Bln. unzulässig.(nicht rechtskr.) Info: www.berliner-mieterverein.de
Das Landgericht Berlin (Urteil vom 4.6.03 – 26 O 168/03) und das Amtsgericht Mitte (Urteil v. 16.7.03 – 18 C 136/03) hatten die so genannte Abonnementgebühr in Höhe von 185 Euro als unzulässige Vorabprovision qualifiziert, die gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz verstoße (§§ 2 Abs. 1, Abs. 4 und 3 Abs. 3 WoVermG).
„Diese Urteile haben grundsätzliche Bedeutung“, so der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. Hartmann Vetter, „da damit den Praktiken, mit denen Wohnungssuchende geschädigt werden, ein Ende gesetzt werden kann.“ Alle, die die so genannte Abonnementgebühr von 185 Euro gezahlt haben, können und sollten diese zurückfordern, so Vetter.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
09.07.2014