Pressemitteilung Nr. 04/06
Der Berliner Mieterverein e.V. begrüßt das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Einstellung der so genannten Anschlussförderung rechtmäßig ist. „Der Ausstieg aus einem widersinnigen Fördersystem war überfällig, dessen Ende“ – so Hauptgeschäftsführer Hartmann Vetter – „wir schon vor 20 Jahren gefordert hatten, weil es weder sozial- noch finanzpolitisch sinnvoll war“.
Es ist richtig, dass nunmehr nicht mehr Eigentümer mit überhöhten so genannten Kostenmieten (die Kostenmiete enthält zum großen Teil keine echten Kosten wie Abschreibung etc.) gefördert werden. Der Senat ist aber jetzt in der Verantwortung, dass es nicht zu unkontrollierten Insolvenzen kommt. Es sind einzelfallbezogene Förderverträge zu prüfen, um Konsequenzen (wie Einstellung der Versorgung mit Wasser und Wärme) zu verhindern, unter denen zuerst und vor allen Dingen die Mieter zu leiden hätten.
Bei den bisher ca. 6.000 betroffenen Wohnungen haben die Vermieter nur in wenigen Fällen die Kostenmiete verlangt. Vielfach wurde die Mieterhöhung begrenzt bzw. auf diese gänzlich verzichtet, um Leerstand zu vermeiden. Zukünftig werden noch ca. 20.000 Wohnungen keine Anschlussförderung bekommen.
Für betroffene Mieter gibt es eine Härtefallregelung. Wenn das Einkommen innerhalb der Grenzen des Sozialen Wohnungsbaus liegt, wird maximal für fünf Jahre ein Mietzuschuss gewährt. Einzelheiten unter www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-165-wegfall-der-anschlussfoerderung-im-berliner-sozialen-wohnungsbau-die-folgen-fuer-betroffene-mieter.htm.
09.07.2014