Pressemitteilung Nr. 11/08
„Die Neuvermietungsmieten müssen dringend wieder begrenzt werden, da sie das Einfallstor für rasante Mietsprünge in Teilen von Berlin sind.“ Dazu muss der Senat von Berlin eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, fordert der Vorsitzende des Berliner Mieterverein e.V., Dr. Franz-Georg Rips. Bei Neuvermietungen gibt es praktisch keine Begrenzung, hier kann gefordert werden, was der Markt hergibt und dies ist in den begehrten Bezirken erheblich. Dort kommt es zu Mietsprüngen von 50 Prozent und mehr bei einem Mieterwechsel. Diese Mieten trieben, so belegten es die Erfahrungen mit den letzten Mietspiegeln, das ortsübliche Mietniveau teilweise dramatisch nach oben, stellt der Hauptgeschäftsführer des Berliner Mieterverein e.V. Hartmann Vetter fest. Daher sei das Wirtschaftstrafgesetz, was früher eine Kappung bei 20 Prozent über der ortsüblichen Miete vorsah, entsprechend zu ändern. Diese Vorschrift ist derzeit obsolet, weil diese bezüglich einer Mangellage auf ganz Berlin abstellt und nicht auf einzelne Bezirke oder Stadtteile. Die Rechtsprechung hat deswegen angesichts eines Leerstandes eine Mangellage verneint. Damit wird aber verkannt, dass Berlin nicht eine Gemeinde, sondern der Zusammenschluss von zwanzig Gemeinden mit völlig unterschiedlichen Teilmärkten ist. Ein geändertes Gesetz muss dem Rechnung tragen. Im übrigen gibt es in anderen Regionen der Bundesrepublik vergleichbare Probleme.
02.01.2014