Gemeinsame Pressemitteilung von
und
Der Berliner Mieterverein (BMV) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Berlin) wollen im Berliner Klimaschutzgesetz die kontinuierliche und verbindliche Reduktion des Wärmeenergiebedarfs von Gebäuden und die CO2-Reduktion festschreiben. Das Gesetz soll für unterschiedliche Technologien offen sein und Planungssicherheit schaffen, erklärte BUND-Landesgeschäftsführer Andreas Jarfe. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien sollen die Belastungen für Mieter möglichst gering gehalten werden, im günstigen Fall sogar warmmietenneutral sein. Zur Vermeidung weiterer Mietbelastung einkommensschwacher Haushalte sei ein Klimawohngeld erforderlich, so der BMV-Vorsitzende Dr. Franz-Georg Rips.
Das von BMV und BUND vorgelegte Stufenmodell sieht vor, dass der Wärmeenergiebedarf von Gebäuden beginnend mit dem Jahr 2012 alle fünf Jahre absinkt. Die Sanierungsverpflichtung soll jeweils für Gebäude mit dem schlechtesten energetischen Zustand (hohe Energieverbrauchskennziffer) beginnen. Das energetische Ziel orientiert sich zunächst an den Vorgaben der Energieeinspar-Verordnung für den Neubau (Niedrigenergiehausstandard) und soll den sich stetig verschärfenden bundesgesetzlichen Anforderungen regelmäßig angepasst werden, um bis 2050 den Wärmeenergiebedarf auf unter 30 kWh/m²/a (Passivhausstandard) abzuschmelzen. So sollen durch die Reduktion des Wärmeenergiebedarfs und der Verwendung erneuerbarer Energien die CO2-Minderungsziele erreicht werden.
Das Stufenmodell überlässt es dabei den Hauseigentümern, mit welchen Maßnahmen die Ziele erreicht werden: durch Gebäudedämmung, Heizanlagenerneuerung oder erneuerbare Energien. „Unser Entwurf lässt Entscheidungsfreiheit bei der Reduzierung des Wärmeenergiebedarfs und der Reduzierung von CO2“, so Andreas Jarfe vom BUND. „Allerdings soll die Verwendung von Erneuerbarer Energien wie zum Beispiel durch ein Anreizprogramm für Solarthermie begünstigt werden.“
Rechtlich unbedenklich ist die von BMV und BUND vorgesehene Verpflichtung, weil der Bund für bestehende Wohngebäude keine abschließenden Vorgaben getroffen hat. Die Anforderungen zu den Energiestandards, wie sie BMV und BUND vorschlagen, dürfen allerdings aus rechtlicher Sicht die Anforderungen, die für den Neubau in der Energieeinspar-Verordnung bzw. dem Wärmegesetz festgeschrieben sind, nicht überschreiten.
Die Vermieter können (müssen aber nicht!) nach derzeitiger gesetzlicher Regelung 11 Prozent der Sanierungskosten jährlich auf die Mieten umlegen. Der BMV stellte klar, dass insbesondere beim Einbau von solarthermischen Anlagen in Kombination mit neuen Gasbrennwertkesseln die Mieterhöhung durch die Heizkostenersparnis weitgehend aufgefangen werden kann. „Unter Verwendung von öffentlichen Fördermitteln kann eine Warmmietenneutralität oft erreicht werden“, erklärte der BMV-Vorsitzende Dr. Rips. „Beispiele aus der Berliner Wohnungswirtschaft belegen dies.“S Durch die insbesondere von den Vermieterverbänden geforderte Wahlfreiheit wird es aber auch zu Erhöhungen der Warmmiete (Bruttokaltmiete zuzüglich Heiz- und Warmwasserkosten) kommen.
Um mögliche soziale Härten durch das Gesetz abzufedern, schlagen BMV und BUND vor, zunächst die Gebäudeeigentümer zum Handeln zu verpflichten, deren Gebäude einen besonders hohen Wärmeenergiebedarf bzw. einen hohen Energieverbrauchskennwert aufweisen. Die Sanierung ist hier besonders wirtschaftlich, da hohe Energieeinsparungen zu erwarten sind. Damit Haushalte mit geringem Einkommen nicht in energetisch schlecht saniertem Wohnraum leben müssen, fordern BMV und BUND die Einführung eines „Klimawohngeldes“ für einkommensschwache Haushalte. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II soll diese durch eine Anpassung der Mietkostenübernahme bei energetischer Sanierung erfolgen.
Die individuellen Hilfen sollen Bestandteil eines Berliner Programms zur energetischen Sanierung werden. Das Programm soll gezielt Anreize zur Energie- und CO2-Einsparung setzen. Es sollte laut Ansicht von BMV und BUND vor allem diejenigen begünstigen, die bereits jetzt in die Übererfüllung der geforderten Ziele investieren.
Quellen und weiterführende Links:
Hintergrundpapier BMV/BUND: Stufenmodell
01.01.2014