Die unter „Leserbriefe“ abgedruckten Beiträge sind Meinungsäußerungen von Lesern zu Berichten im MieterMagazin und geben nicht die Meinung der Redaktion wieder.
Betr.: MieterMagazin 12/2013, Seite 20,
Rainer Bratfisch: „Gated Communities – Geschlossene Gesellschaft“:
Alternative?
Etwas habe ich mich schon über Ihren Beitrag gewundert. Was da passiert, finde ich auch nicht toll. Aber was wäre die Alternative: Menschen, die sich das leisten können, ziehen sonst zum Beispiel in eine Eigenheimsiedlung in Brandenburg. Da ist dann für Berlin die Lohnsteuer weg. Und es werden Auto-Kilometer geschrubbt, jeden Tag. Auch kann ich Ihrem Satz, „die“ (Menschen der) „abgeschirmten Siedlungen partizipieren vom Kiez, geben diesem allerdings nichts zurück“ nicht folgen. Diese Menschen kaufen im Kiez ein. Es sind die „neureichen“ Familien, die es sich leisten können, in den neu entstandenen Biomärkten einzukaufen. Sie gehen in die Kaffees und Restaurants. Und sie werden nur selten mit Kaffee-Pappbechern oder Bierflaschen in der Hand herumziehen und diese dann fallen lassen. Und sie nutzen (und bezahlen) Kindereinrichtungen und Schulen, buchen Jogakurse oder Tantramassagen, die von Kiezlern angeboten werden. So profitiere ich im Umfeld der auf mich steril wirkenden Wohnanlage von dieser. Und das ist gut so.
I. Kunzenbach per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 10/2013, Seite 29,
Mietrecht: „Gewerbliche Nutzung“
Argumentationshilfe für Vermieter?
Die Besprechung der BGH-Entscheidung VIII ZR 149/13 halte ich für ärgerlich. Auf Seite 2 des BGH-Beschlusses heißt es wörtlich: „Der Kläger mahnte den Beklagten wegen unerlaubter gewerblicher Nutzung des zu Wohnzwecken vermieteten Einfamilienhauses vergeblich ab.“ Dieser Satz fehlt in der Besprechung. Dadurch entsteht der falsche Eindruck, ein Vermieter könne bedingungslos kündigen. Ebenso ist in der Besprechung unter den Tisch gefallen, dass auch der Anspruch auf Gestattung der gewerblichen Tätigkeit thematisiert und verneint wird. Und: Es ging nicht um die Kündigung, sondern um die Zwangsvollstreckung eines Beschlusses eines Amtsgerichts. Da nicht nur Mieter das MieterMagazin lesen, haben Sie Vermietern nun eine schöne Argumentationshilfe geliefert.
V. Diestelhorst per E-Mail
Dass die hier erfolgte Abmahnung nicht erwähnt wurde, hat durchaus seinen Grund. Darauf kam es nämlich nicht an. Denn bekanntlich bedarf die ordentliche Kündigung wegen Vertragsverletzungen keiner Abmahnung (BGH vom 28. November 2007 – VIII ZR 145/07). Und selbstverständlich ging es in der Entscheidung im Rahmen der Feststellung nach § 719 Abs. 2 ZPO um die Frage der Zulässigkeit der vermieterseitigen Kündigung. Wer sich so verhält wie der Mieter des streitgegenständlichen Falles, riskiert nach Ansicht des BGH die Kündigung. Der BGH liefert den Vermietern damit „eine schöne Argumentationshilfe“, nicht unser Beitrag.
Der Berliner Mieterverein sieht eine seiner Aufgaben auch darin, Mieter auf die für sie häufig höchst unangenehme Rechtsprechung des BGH und deren Folgen hinzuweisen. Dass diese Hinweise auch von dem einen oder anderen Vermieter gelesen werden, müssen wir hinnehmen – zumal die vermieterfreundliche Rechtsprechung des BGH in den Publikationen der Wohnungswirtschaft ohnehin ausgiebig besprochen wird.
Die Redaktion
Betr.: MieterMagazin 1+2/2014, Seite 12, Rosemarie Mieder:
„Duales System auf dem Scherbenhaufen“
Dickes Lob für Alternative
Auch ich war von der Beseitigung der Altglascontainer überrascht, wohnen in meinem Viertel (Lichtenberg) doch sehr viele ältere Menschen. Gerade diesen war die Mülltrennung wichtig, weil sie unsere heutige Wegwerfgesellschaft nicht verstehen. Ich rechnete damit, dass nach Abschaffung der Glastonnen das Altglas im Restmüll landet. Und so ist es gekommen: Zahlreiche Flaschen und Gläser sieht man jetzt dort.
Dienstlich bin ich in Marzahn unterwegs und habe auch hier die Entfernung der Container beobachtet. Hier dauerte es aber nicht lange und die Wohnungsbaugenossenschaft „Nord Ost 77“ organisierte für ihre Wohnanlagen ein neues Unternehmen, welches sich um die Altglasabholung kümmert. Hier müssen die Mieter also keinen Fußmarsch zurücklegen, sondern können auf die altbewährten Glascontainer vor den Wohnblöcken zugreifen. Dafür ein dickes Lob.
U. Richter per E-Mail
Betr.: MieterMagazin 11/2013, Seite 4,
Leserbrief: „Nicht nachvollziehbar“
Widerspruch!
Als langjährige Leserin des MieterMagazins kann ich die Meinung des Leserbriefschreibers nur unterstützen. Ich lebe inzwischen in einem Einpersonenhaushalt mit einer knapp 80 Quadratmeter großen Wohnung. Mein Stromverbrauch liegt bei circa 1100 Kilowattstunden jährlich – trotz Elektroherd, Waschmaschine, Laptop, Fernseher.
A. Strauß, 14129 Berlin
MieterMagazin 3/14
07.07.2017