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- Koalitionsvereinbarung SPD/Die LINKE/BÜNDNIS 90-DIE GRÜNEN im Land Berlin
für die Legislaturperiode 2016-2021 - Stellungnahme des Berliner Mietervereins
zur Koalitionsvereinbarung SPD/CDU im Land Berlin - Koalitionsvereinbarung CDU/SPD im Bund
für die Legislatuperiode 2013-2017 - Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes
zur Koalitionsvereinbarung CDU/SPD im Bund
In Berlin regiert derzeit eine Koalition aus
SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Wir informieren hier über die wohnungs- und mietenpolitischen Vereinbarungen aus dem
Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2016-2021 zwischen
SPD, Landesverband Berlin;
DIE LINKE, Landesverband Berlin
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Landesverband Berlin
Auszug:
„I. Investieren in die Stadt von Morgen
Bezahlbares Wohnen für alle
Die Koalition wird die Liegenschaftspolitik als ein Instrument der Daseinsvorsorge nutzen. Bau- und Sanierungsmaßnahmen sollen transparent, kostengünstig, nachhaltig und schnell realisiert werden. Die Koalition sieht in bezahlbarem Wohnen ein Grundrecht für alle Berliner*innen. Sie macht sich stark für eine Dämpfung der Mietpreisentwicklung und eine bedarfsgerechte Versorgung mit Wohnraum. Dazu wird die Koalition den Mieterschutz ausbauen und die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften stärken. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll es 55.000 zusätzliche Wohnungen im Landesbesitz geben.
Soziale und nachhaltige Boden- und Liegenschaftspolitik verfolgen
Die Koalition wird ein nachhaltiges, strategisches Flächenmanagement einführen und eine aktive Ankaufs- und Vergabepolitik zum Aufbau einer strategischen Grundstücksreserve und zur Optimierung der Flächennutzung nach städtebaulichen, sozialen und ökologischen sowie stadtwirtschaftlichen Kriterien verfolgen. Wichtige Ziele sind auch die Verstetigung des Baulandangebotes und die bessere Mobilisierung von Flächenpotenzialen. Eine zentrale Stelle für die Durchführung von Bauland-Umlegungen wird eingerichtet. Für verkehrlich nicht mehr benötigte Bahnflächen wird die Koalition den Ankauf prüfen.
Für eine soziale und nachhaltige Bodennutzung und zur Begrenzung der Bodenspekulation wird die Koalition auf der Grundlage vorhergehender Prüfungen und einer sorgfältigen Abwägung Entwicklungsgebiete für neue Wohnungsbaustandorte und zur Sicherung der sozialen und funktionalen Mischung ausweisen. Daneben wird die Koalition Maßnahmen auf Bundesebene initiieren, um der Bodenspekulation entgegenzutreten.
Liegenschaftspolitik als Instrument der Daseinsvorsorge
Die Liegenschaftspolitik wird mit dem Ziel weiterentwickelt, erforderliche Aufgaben des Landes und der Bezirke aktiv zu unterstützen. Dazu gehört neben der Daseinsvorsorge auf der Grundlage der kommunalen Infrastrukturkonzepte und der Flächenvorsorge für Wohnungsbau und Gewerbe auch die Förderung bürgerschaftlicher Vorhaben. Um längerfristige und günstigere Mietkonditionen für soziale Träger und Projekte zu erreichen, wird ein Generalmietermodell entwickelt. Der Prozess der Vergabe und der Übertragung landeseigener Grundstücke wird zeitlich und organisatorisch gestrafft. Die Einrichtung eines öffentlichen Liegenschaftskatasters wird geprüft. Die Koalition unterstützt und qualifiziert den Runden Tisch Liegenschaftspolitik.
Flächen für den Wohnungsbau sollen an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften, soziale Bauträger wie auch Baugruppen vergeben werden. Die Kriterien werden so ausgestaltet, dass der Anteil von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung 30% bis 50% der Wohnfläche beträgt. Durch eine kleinteilige Parzellierung von Flächen, transparente Verfahren und Konzeptvergaben in Erbbaurecht soll ein niederschwelliger Zugang zu Liegenschaften für gemeinwohlorientierte Nutzergruppen und Träger sowie Genossenschaften gesichert werden.
Die Koalition wird dafür Sorge tragen, dass das Modell der kooperativen Baulandentwicklung ausnahmslos angewendet wird. Um mehr mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen zu schaffen, werden zukünftig mindestens 30% der Wohnflächen eines Vorhabens als mietpreis- und belegungsgebunden vereinbart, davon mindestens 25% für besondere Bedarfsgruppen und Transferleistungsbezieher.
Öffentliches Bauen
Hoch-, Tief-, Brücken- und Landschaftsbaumaßnahmen des Landes sollen transparent, kostengünstig, nachhaltig und schnell realisiert werden. Hierfür werden der »Aktionsplan Großprojekte« des Bundes und Berliner Erfahrungen ausgewertet und im ersten Halbjahr 2017 entsprechende Kriterien erarbeitet. Die Koalition will Projekte besser vorbereiten, frühzeitige Kostensicherheit erreichen und Änderungen an Bauvorhaben nach der Veranschlagung im Haushalt grundsätzlich ausschließen. Hierzu sollen ein früher Planungsbeginn für die von den Fachressorts oder dem Senat priorisierten Baumaßnahmen ermöglicht und Regelungen für einen weitgehend unterbrechungsfreien Planungsprozess mit weniger Prüfschritten getroffen werden. Für die Planung werden i.d.R. Mittel zur Vorbereitung und Kostenermittlung vorab bereitgestellt. Für die Modernisierung der öffentlichen Gebäude soll ein Sanierungsfahrplan erstellt und ein langfristiges Investitionsprogramm beschlossen werden. Die Personalausstattung der Baubereiche wird dem Investitionsbedarf angepasst. Ein Bedarfsplan für Dienstgebäude des Landes und der Bezirke wird erstellt.
Öffentliche Bauvorhaben werden von den Baudienststellen des Landes durchgeführt. Zur Sicherung von Baukultur und Architekturqualität sowie zur Förderung kleiner und junger Büros werden vermehrt offene Wettbewerbe durchgeführt. Die Koalition will ein Holzbaucluster aufbauen und anpassbare Prototypen für Holzbauten entwickeln, die durch lokale Handwerksbetriebe realisiert werden können.
Die Koalition will den Schulbau in neuer Qualität starten: pädagogische, bauliche und ökologische Ziele bestimmen die Schule der Zukunft. Größere Neubauprojekte (über 5 Mio. €) sollen zukünftig von einer neuen Organisation umgesetzt werden. Als Modellvorhaben werden Schulen in Holzbauweise errichtet. Die Koalition wird die Berliner Bauordnung novellieren mit dem Ziel, eine stärkere Begrünung von Grundstücken und Gebäuden, mehr recyclingfähige Baustoffe, eine Vereinfachung der Genehmigung von Holzbauten, mehr Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und im Wohnungsbau, eine Genehmigungspflicht von Abrissen, eine Abstandsfläche von 0,5 mal Gebäudehöhe ein schärferes Verunstaltungsverbot und eine kürzere Geltungsdauer von Baugenehmigungen zu erreichen. Die Koalition wird eine Strategie „Asbestfreie Hauptstadt 2030“ zur schrittweisen Asbestsanierung erarbeiten und umsetzen. Die Koalition plant, private Hauseigentümer in die Strategie einzubinden.
Mieter*innen- und Wohnraumschutz ausbauen
Die Koalition wird den Mieter*innen- und Wohnraumschutz ausbauen, um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen müssen oder keinen angemessenen Wohnraum finden. Es soll in jedem Bezirk ein Wohnungsamt geben und die einheitliche Ämterstruktur im Bezirksverwaltungsgesetz wird aktualisiert. Für den Vollzug werden in den Bezirken ausreichend Stellen zur Verfügung gestellt.
Die Koalition wird das Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung mit dem Ziel eines umfassenden Wohnraumschutzes verschärfen und in Bezug auf Abriss und angemessenen Ersatzwohnraum, Leerstand, Trägerwohnungen, Zweitwohnungen, Urlaubsvermietung, Sanktionen und Monitoring überarbeiten. Die Koalition wird auch die Wohnungsaufsicht in den Bezirken stärken und sie im Falle von notwendigen Ersatzvornahmen handlungsfähig machen.
Mieter*innen sollen besser vor den Folgen von lmmobilienspekulation, Luxussanierung und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt werden. Die Koalition unterstützt stadtweit die Ausweisung von Sozialen Erhaltungsgebieten. Mit dem Monitoring Soziale Stadt sollen Empfehlungen für Gebietsausweisungen gegeben werden. Die Koalition schafft offene Mieterberatungen in allen Bezirken und strebt mit den Mieterorganisationen Kollektivverträge für Transferleistungsbeziehende an.
Sanierungs- und Energieeffizienzmaßnahmen dürfen nicht dazu führen, dass aufgrund hoher Mietsteigerungen Mieter*innen verdrängt werden. Die Koalition erarbeitet ein Handlungskonzept für die soziale und ökologische Ertüchtigung des Wohnungsbestandes. Hierfür werden Quartiere nach besonderem Städtebaurecht definiert und als deren Gebietsentwicklungsziel auch die energetische Sanierung bei Warmmietenneutralität bestimmt. Bei Bedarf soll ein Sozialplan erstellt werden.
Zur Flankierung der wohnungspolitischen Ziele und um Spekulation zu begrenzen, nutzt Berlin verstärkt seine Vorkaufsrechte nach Baugesetzbuch. Dazu sollen gezielt Vorkaufsrechts-Verordnungen erlassen werden. Vorrang hat der Ankauf zugunsten von städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Es werden Verfahren entwickelt und finanzielle Ressourcen bereitgestellt, um innerhalb der Zweimonatsfrist eine wirksame Ausübungspraxis durch die Bezirke zu ermöglichen. Die Koalition wird die Kappungsgrenzen-Verordnung und die Kündigungsschutzklausel-Verordnung fortführen.
Mieten im alten sozialen Wohnungsbau senken
Alle Wohnungen des alten sozialen Wohnungsbaus sind ein wichtiger belegungsgebundener Bestand und müssen stärker für die Wohnraumversorgung von Haushalten mit geringen Einkommen genutzt werden. Die Koalition wird ab dem Jahr 2018 durch eine umfassende Reform gerechte Sozialmieten und Belegungsbindungen sichern. Damit sollen die Mieten gesenkt und nach dem Einkommen der Mieter*innen gestaffelt werden. Darüber hinaus sollen die Eigentümer in die Finanzierung angemessen einbezogen und Subventionstatbestände reduziert werden.
Innerhalb der ersten 100 Tage wird die Koalition entscheiden, wie für Sozialwohnungen mit Anschlussförderung eine Überführung der Mieten in ein System der sozialen Richtsatzmiete mit einkommensabhängigen Mietstufen vorgenommen wird. Zudem wird sie entscheiden, wie auf Grundlage einer aktuellen Datenbasis und Wirtschaftlichkeitsberechnung die oben genannten Ziele für die Sozialwohnungen ohne Anschlussförderung erreicht werden können. Die Koalition bekräftigt, dass es keine neue Objektförderung geben wird.
In diesen Entscheidungsprozess wird externe Expertise einbezogen. Flankierend wird ein Härtefallfonds eingerichtet, um Eigentümer mit mietkappungsbedingter wirtschaftlicher Unterdeckung zu unterstützen. Die in der Vergangenheit stark reduzierten Aktivitäten der Investitionsbank Berlin (IBB) bei der Betreuung dieses Sozialwohnungsbestandes werden kurzfristig auf das erforderliche Maß angehoben.
Im belegungsgebundenen Bestand werden folgende Sofortmaßnahmen umgesetzt: Die jährliche Mieterhöhung zum 1. April wird bis zu einer Neuregelung ausgesetzt. Die Anreize zur vorzeitigen Rückzahlung der Aufwendungsdarlehen werden beseitigt, indem der Zinssatz auf 0,5% reduziert und die rechtlich zulässige Miete auf bis zu 5,75 €/m²/monatlich gesenkt wird. Die Zinsen der Erbbaurechtsgrundstücke werden mit dem gleichen Ziel reduziert. In der Härtefallregelung wird von Nettokalt- auf Bruttowarmmiete umgestellt.
Die Koalition wird zügig ein Vorschaltgesetz mit folgenden Eckpunkten beschließen: Der § 5 Wohnraumgesetz Berlin wird aufgehoben. Der »Einfrierungsgrundsatz« in § 4 und § 4a II. Berechnungsverordnung wird präzisiert, damit bei Verkäufen, die die ehemaligen Gesamtkosten unterschreiten, nur die geringeren Kosten in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden. Der § 4 Abs. 8 Neubaumietenverordnung wird korrigiert, damit rückwirkende Mietanhebungen im Sozialen Wohnungsbau unterbleiben.
Die Koalition will den Bestand der Sozialwohnungen zur Wohnraumversorgung bedürftiger Haushalte erhalten. Deshalb sollen sich die städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei den geplanten Zukäufen verstärkt um den Erwerb von Sozialwohnungen bemühen, insbesondere in Stadtteilen mit einem Mangel an preiswertem Wohnraum. Die Koalition unterstützt stadtweit Modellprojekte, wie am Falkenhagener Feld und am Kottbusser Tor angedacht, für selbstverwaltete Mietergenossenschaften. Außerdem sollen Genossenschaftsgründungen aus der Bewohnerschaft sowie Ankäufe von privaten Sozialwohnungen durch Bewohnergenossenschaften gefördert und unterstützt werden. Die Koalition wird eine Anlaufstelle für Mieter/innen von Sozialwohnungen einrichten, wo Miethöhen und Bescheide überprüft werden können.
Soziale Wohnraumversorgung sichern
Die Koalition sieht in der sozialen Wohnraumversorgung, in der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und sozialer Ausgrenzung eine Schlüsselaufgabe. Sie will die zunehmende Verdrängung verhindern und den sozialen Zusammenhalt in Berlin stärken.
Die Koalition wird bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und mit Mitteln der Wohnraumförderung ein wachsendes Segment von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen bereitstellen. Die Kontrolle von Mietpreis- und Belegungsbindungen wird intensiviert, Verstöße werden sanktioniert. Die Verlängerung der bei Genossenschaften im Ostteil Berlins noch bestehenden Belegungsrechte wird angestrebt. Die Koalition stellt sicher, dass Trägerwohnungen explizit nicht als Zweckentfremdung von Wohnraum geahndet und von der Belegungsbindung ausgenommen werden. Die Koalition wird als Grundlage für alle Planungen und Maßnahmen zur sozialen Wohnraumversorgung einen Wohnraumbedarfsbericht einschließlich einer Wohnungslosen- und Räumungsstatistik erstellen.
Die Koalition wird zur Prävention von Wohnungsverlusten und Räumungen Kooperationen sowohl verwaltungsintern als auch mit der Wohnungswirtschaft und freien Trägern der Wohlfahrtspflege aufbauen. Die Fachstellen der Bezirke richten mit den Amtsgerichten ein Informationssystem über Räumungsklageverfahren ein.
Die Koalition wird Wohnungsangebote für Menschen, die sich ohne fremde Hilfe nicht versorgen können, ausbauen. Das Geschützte Marktsegment wird ausgeweitet, indem mehr private Vermieter dafür gewonnen werden. Zusätzlich wird die Koalition ein Generalmieter*innenmodell entwickeln, mit dem kleineren Vermieter*innen das Mietausfall- und Instandsetzungsrisiko abgenommen werden kann und eine professionelle Wohnungsverwaltung gewährleistet wird.
Die Koalition verfolgt ein Konzept, mit dem die Unterbringung geflüchteter Menschen kleinteilig und dezentral in Wohnungen gewährleistet wird Für die Kooperationsvereinbarung Wohnen für Flüchtlinge sollen private Vermieter*innen gewonnen werden, das Kontingent wird an die gestiegene Zahl von Geflüchteten angepasst. Die Koalition wird Projekte zur Selbsthilfe und zur Qualifizierung von Geflüchteten in Zusammenarbeit mit Architekten und der Wohnungswirtschaft initiieren. Die Koalition wird prüfen, wie Geflüchteten die Anmietung einer Wohnung mit Wohnberechtigungsschein ermöglicht werden kann und bezieht dabei die Praxis von Niedersachsen und Bremen mit ein.
Die Bereitstellung von Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen wird in die Wohnraumförderung integriert. Die Koalition wird spezielle Beratungsangebote schaffen, um Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt auszuschließen.
Landeseigene Wohnungsbaugesellschaften stärken und Bestand auf 400.000 landeseigene Wohnungen anheben
Die sechs Wohnungsbaugesellschaften sind die wichtigste Säule der sozialen Wohnraumversorgung Berlins. Die Koalition bekennt sich zum Gemeinwohlauftrag der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und schließt eine Privatisierung aus. In der Landesverfassung soll der Ausschluss der Privatisierungen verankert werden. Die Koalition will die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sozial ausrichten und wirtschaftlich stärken.
Die Koalition will den Bestand an kommunalen Wohnungen bis zum Jahr 2025 durch Neubau und Ankauf auf mindestens 400.000 Wohnungen erhöhen. Für die nächsten fünf Jahre werden mindestens 55.000 zusätzliche landeseigene Wohnungen angestrebt, davon mindestens 30.000 Neubauwohnungen. Die 15.000 Mietwohnungen der Berlinovo werden in den landeseigenen Wohnungsbestand einbezogen.
Die Koalition will dazu jährlich mindestens 6.000 Wohnungen mit den sechs landeseigenen Gesellschaften in Berlin bauen. Dabei liegt das Augenmerk besonders auf Wohnraum für Familien und Personengruppen, die einen besonderen Bedarf an bezahlbaren, kleinen, altersgerechten oder barrierefreien Wohnungen haben sowie betreuten Wohnformen. Durch effiziente Grundrisse sollen Wohnflächenverbrauch und Kosten gesenkt werden.
Der Senat informiert das Abgeordnetenhaus über bedeutende Bauprojekte und Ankäufe der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.
Um besonders den Bedarfsgruppen, die sich am Berliner Wohnungsmarkt kaum selbst mit Wohnraum versorgen können, ein zusätzliches Wohnraumangebot bereitzustellen, werden bei Neubauvorhaben die städtischen Wohnungsbaugesellschaften sicherstellen, dass mindestens 50% der Neubauwohnungen für Personenkreise mit WBS-Berechtigung (Berliner Einkommensgrenzen) zur Verfügung stehen. Außerhalb der Hochpreisgebiete dürfen 20% der Sozialwohnungen durch Belegungstausch im Umfeld erfüllt werden. Der freifinanzierte Neubauteil soll überwiegend zu Nettokaltmieten unter 10 €/m² angeboten werden.
Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sollen die Wohnungen des Bundes zu wirtschaftlich und mietenpolitisch vertretbaren Konditionen erwerben.
Mietenentwicklung dämpfen, Modernisierung vorantreiben, Vergabe sozial gestalten
Als Sofortmaßnahmen werden die Mieterhöhungsmöglichkeiten für Bestandsmietverträge für vier Jahre auf maximal zwei Prozent jährlich beschränkt. Die Härtefallregelungen des Wohnraumversorgungsgesetzes werden evaluiert. Die Regelung der Wohnungsgrößen wird in ihrer Wirkung überprüft und mieterfreundlicher gestaltet.
Die Wohnungsbaugesellschaften sollen einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zu ökologischem Bauen leisten. Sie sind angehalten, Dachgeschosse auszubauen und barrierefreie Wohnungen auch in Bestandsgebäuden herzurichten. Energetische Modernisierungsvorhaben müssen hohen ökologischen Nutzen haben, die Warmmiete annähernd unverändert lassen und dürfen keine sozialen Härten verursachen. Der Modernisierungserfolg soll anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs überprüft werden.
Modernisierungen sollen wirtschaftlich sein und dürfen mit maximal 6% auf die Jahresmiete umgelegt werden. Eine Befristung der Modernisierungsumlage auf die Amortisationszeit wird geprüft. Die Wohnungsbaugesellschaften arbeiten mit Beteiligung der Mieter*innenräte eine Modernisierungsstrategie aus, die nicht zur Verdrängung jetziger Mieter*innen führt. Mit den Mieter*innen werden individuelle Modernisierungsvereinbarungen angestrebt. Die landeseigenen Wohnungen mit Asbestbelastungen werden im Rahmen der Strategie »Asbestfreie Hauptstadt 2030« schrittweise saniert.
Wohnungen im Bestand, für die neue Verträge abgeschlossen werden, sollen zu 60% an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein gehen. Die Koalition wird die Wohnungsvergabe dahingehend präzisieren, dass die Versorgung von besonderen Bedarfsgruppen, Haushalten mit besonders niedrigen Einkommen und Transferleistungsbeziehende gesichert wird. Die Wohnungsvergabe an die unterschiedlichen Gruppen von Haushalten soll räumlich gleichmäßig im Bestand der jeweiligen Wohnungsbaugesellschaften vorgenommen werden. Die Vermietung soll diskriminierungsfrei erfolgen. Die Wohnungsbaugesellschaften werden den Wohnungstausch aktiv befördern, indem z.B. der gegenseitige Eintritt in bestehende Mietverträge ermöglicht wird.
Die Wohnungsbaugesellschaften und die berlinovo sollen auch ihre Gewerberäume gezielt für soziale Aufgaben und spezifische Wohnformen, kleinteilige Gewerbebetriebe und Kultur zur Verfügung stellen. Bei Neubauprojekten sollen in den Erdgeschosszonen Gewerberäume errichtet und bestehende Gewerbehöfe weitgehend erhalten werden.
Partizipative Bauplanung, aktive Mieter*innenschaft
Eine stadtverträgliche maßvolle Nachverdichtung ist wohnungspolitisch unverzichtbar, bedarf stadtplanerischer Herleitung und muss den Erfordernissen einer ökologischen Stadtentwicklung gerecht werden.
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften praktizieren in Vorbildfunktion eine umfassende Beteiligung von Anwohner*innen bei Bauprojekten. Besonders umstrittenen Bauvorhaben sollen städtebauliche und architektonische Qualifizierungen mit Bebauungsvarianten erfolgen, um breit getragene Lösungen zu ermöglichen.
Die Koalition unterstützt die Mitbestimmung seitens der Mieter*innenschaft. Die Praxis der Mieter*innenmitbestimmung und die 2016 durchgeführten Mieter*innenratswahlen werden mit Blick auf die bei den stattgefundenen Wahlen aufgetretenen Problemen kritisch evaluiert, die Wahlordnung wird überarbeitet und ggf. die Wahlen wiederholt.
Intelligent nachverdichten
Die Koalition will den Wohnungsbau in Berlin ökologisch nachhaltiger und sozial gerechter machen und strebt dazu breite gesellschaftliche Bündnisse an. Nachverdichtung in bestehenden Quartieren und neue Wohngebiete, die bestehende Ortsteile ergänzen, sollen den Mehrbedarf an Wohnungen decken helfen. Versiegelte Flächen mit niedrigen Gebäuden (z.B. Supermärkten), nicht benötigte Gewerbeflächen oder entbehrliche Parkplätze zählen zum vorrangigen Wohnungsbaupotential.
Bei allen Projekten sollen notwendige Infrastruktur und Freiräume immer mitgeplant und -gebaut werden. Als Basis zur Ermittlung und laufenden Aktualisierung von Wohnungsbaupotentialen wird der Stadtentwicklungsplan Wohnen mit öffentlicher Beteiligung im ersten Halbjahr 2017 fortgeschrieben.
Senat und Bezirke schließen auf Grundlage des Wohnflächeninformationssystems und des Stadtentwicklungsplans Wohnen Vereinbarungen über den Umfang des Wohnungsneubaus, den daraus abgeleiteten Infrastrukturbedarf und den Personal- und Ressourcenbedarf ab.
Wohnungsbau braucht Förderung
Berlin braucht zur Erweiterung und Ertüchtigung des Bestandes an Wohnungen eine attraktive Wohnungsbauförderung, die allen Akteuren offensteht. Wohnraumförderung umfasst Wohnungsneubau, Aufstockung bestehender Gebäude, Umbau von Nichtwohngebäuden, die Modernisierung sowie den Erwerb von Wohnungen. Die Adressaten sind vorrangig die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und sozial orientierte Bauträger. Für die Vergabe der Mittel wird ein transparentes Bewertungsmodell mit Förderkriterien (Wohnungsstruktur und Qualität, städtebauliche Anforderungen, ökologische Vorgaben) eingeführt.
Für geförderte Wohnungen strebt die Koalition möglichst langfristige Bindungen an. In Kombination mit den KfW-Programmen will die Koalition für alle Neubauten einen energetischen Standard entsprechend den Empfehlungen der Enquete-Kommission Neue Energie erreichen. Die Verwendung von Holz als Baustoff wird durch ein Innovationsprogramm gefördert.
Die jährlich zu fördernde Anzahl von neuen Wohnungen soll ab 2018 schrittweise von 3.500 auf 5.000 herangeführt werden. Effiziente Grundrisse und weniger Wohnflächenverbrauch pro Kopf sollen im Fördersystem honoriert werden. Die zu fördernden Wohnungen sollen nicht nur klassische Haushalte, sondern auch neue, gemeinschaftliche und generationsübergreifende Wohnformen berücksichtigen. Die Förderung pro Quadratmeter wird gedeckelt.
Beim Ankauf von Wohnungsportfolios wird in dem Fall, dass die Mieten im Mittel höher als 6,50 € liegen, schrittweise ein Segment geschaffen, in dem Mieten im selben Umfang wie beim Neubau bei 6,50 Euro liegen. Diese Mieten werden im Rahmen der Fluktuation bei Neuvermietungen geboten. Das wird durch den Einsatz von Eigenkapital der Wohnungsbaugesellschaft ermöglicht; er erfolgt einmalig für den Zeitraum von zehn bis 15 Jahren, bis die Mieteinnahme die Wohnung wieder wirtschaftlich trägt. Sofern die WBG ausreichend Eigenkapital durch Gewinn erzeugt, wird dieses eingesetzt, andernfalls wird bedarfsgerecht Eigenkapital zugeführt.
Die Koalition will die Modernisierung von Wohnungen stärker finanziell unterstützen. Sie setzt dazu auf den KfW-Förderprogrammen auf und verdoppelt die Tilgungszuschüsse, wenn damit eine Belegungsbindung für mindestens zehn Jahre erworben werden kann. Insbesondere in Gebieten mit sozialen Erhaltungssatzungen soll damit erreicht werden, dass Haushalte mit geringem Einkommen vor untragbaren Mieterhöhungen geschützt werden. Als viertes Element der Wohnungsbauförderung wird das preisgünstige Segment im Bestand der Wohnungsbaugesellschaften verstärkt. Für ca. 1.800 bis 2.000 Wohnungen pro Jahr in den Wohnbeständen mit Mieten über dem Durchschnitt der kommunalen Wohnungsbestände werden Neuvermietungen mit der Durchschnittsmiete vorgenommen. Auch hier erfolgt der Ausgleich einmalig durch Eigenkapital barwertig, da die Miete nach einigen Jahren wieder wirtschaftlich die Wohnung trägt. Maßnahmen werden so beschränkt oder subventioniert, dass sie für die Bewohner leistbar sind.
Übersteigt die Nettokaltmiete 30% des Einkommens des betroffenen Mieter*in, wird die Miete durch die Wohnungsbaugesellschaft zu Lasten des Eigenkapitals entsprechend abgesenkt.
Berlin braucht zur Erweiterung und Ertüchtigung des Bestandes an Wohnungen eine attraktive Wohnungsbauförderung, die allen Akteuren offensteht. Die Adressaten sind vorrangig die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und sozial orientierte Bauträger. Für die Vergabe der Mittel wird ein transparentes Bewertungsmodell mit Förderkriterien (Wohnungsstruktur und Qualität, städtebauliche Anforderungen, ökologische Vorgaben) eingeführt.
Wohnraumförderung umfasst Wohnungsneubau, Aufstockung bestehender Gebäude, Umbau von Nichtwohngebäuden, die Modernisierung sowie den Erwerb von Wohnungen.
Für geförderte Wohnungen strebt die Koalition möglichst langfristige Bindungen an. In Kombination mit den KfW-Programmen will die Koalition für alle Neubauten einen energetischen Standard entsprechend den Empfehlungen der Enquete-Kommission Neue Energie erreichen. Die Verwendung von Holz als Baustoff wird durch ein Innovationsprogramm gefördert.
Eine Verzahnung des Programminhaltes mit den Prüfkriterien für die Genehmigung von Baumaßnahmen in den Bezirken sowie Mitteln der Städtebauförderung wird angestrebt. Mit dem Programm »Heizkostenbremse« will die Koalition insbesondere Kleineigentümern helfen, ihre Häuser bei geringerer finanzieller Belastung der Mieterschaft energetisch zu ertüchtigen. Das Modernisierungsprogramm soll auch den altersgerechten Umbau von Wohnungen umfassen.
Wohnungsbaugenossenschaften besser unterstützen
Die Koalition sieht in den Genossenschaften wichtige Partner für eine soziale Wohnungspolitik, weil sie mit ihren rund 190.000 Wohnungen dauerhaft mietpreisdämpfend und sozial stabilisierend wirken. Um das Wohnungsangebot für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu erweitern, sollen die Genossenschaften durch Wohnraumförderung, die Bereitstellung von Grundstücken und Kooperationen beim kommunalen Vorkaufsrecht stärker unterstützt werden. Die Koalition will erreichen, dass auch Transferleistungsbeziehende in Genossenschaften aufgenommen werden können und gewährleistet die Übernahme der Genossenschaftsanteile durch die Jobcenter. Für Haushalte mit geringem Einkommen wird ein Darlehens- bzw. Bürgschaftsprogramm geprüft. Die Koalition wird die Neugründung von Genossenschaften unterstützen.
Der Mieter*innenstadt Berlin eine starke bundespolitische Stimme geben
Die Koalition will den Mieter*innenschutz konsequent ausbauen. Dazu wird Berlin auf Bundesebene mietenpolitisch aktiv, um für angespannte Wohnungsmärkte Verbesserungen zu erreichen und die Kompetenz der Länder zum Mieterschutz zu vergrößern. Berlin wird die im Bundesmietrecht gegebenen Länderermächtigungen weiterhin zur Verbesserung des Mieter*innenschutzes nutzen.
Die Mietpreisbremse muss mieter*innenfreundlich ausgestaltet und entfristet werden. Dafür ist die Miethöhe der Vormieter*innen durch die Vermieter*innen mitzuteilen und Ausnahmen für überteuerte Bestandsmieten sind zu streichen. Die Mieterhöhungsmöglichkeiten nach Modernisierung sollen abgesenkt und auf Maßnahmen der energetischen Sanierung und für Barrierefreiheit konzentriert werden. Der Schutz der Mieter*innen vor überhöhten Mietforderungen im Wirtschaftsstrafrecht soll verbessert werden. Im Mietspiegel sollen Mietverträge der letzten zehn Jahre berücksichtigt werden. Bei Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung soll die Kappungsgrenze von bisher 15 Prozent in drei Jahren auf 15 Prozent in fünf Jahren verändert werden. Der Schutz vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs, Mietrückständen und bei Umwandlungen in Eigentum soll ausgeweitet werden.
Die Koalition setzt sich für Verbesserungen beim Wohngeld ein. In angespannten Wohnungsmärkten sollen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen stadtweit der Genehmigungspflicht unterliegen und die Ausnahmen bei Veräußerungsangebot an die Mieter entfallen. Mietobergrenzen sollen in Erhaltungs- bzw. Sanierungsgebieten wieder ermöglicht werden.
Im Steuerrecht ist die Grunderwerbssteuer spekulationshemmend auszugestalten und Umgehungsmöglichkeiten (z.B. share deals) sind zu streichen. Zudem strebt die Koalition eine Länderermächtigung zur Einführung einer Grundsteuer C für baureifes Land an.
Der gesetzliche Auftrag der bundeseigenen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll neu ausgerichtet werden, sodass die Kommunen ein Vorkaufsrecht zum Ertragswert erhalten. Bei Wohnungen und Grundstücken für den Sozialen Wohnungsbau soll eine deutliche Preisreduzierung erfolgen. Die Koalition beteiligt sich aktiv an der Diskussion um neue Modelle der Wohnungsgemeinnützigkeit.
Die Koalition setzt sich dafür ein, Gewerbemieten zu begrenzen, einen effektiven Kündigungsschutz einzuführen und den Schutz von Kleingewerbe und sozialen Einrichtungen in soziale Erhaltungsverordnungen einzubeziehen. Dabei wird sie sich an der Berliner Bundesratsinitiative zum Gewerbemietrecht von 1994 orientieren.“
Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie auf den Internetseiten der Parteien:
DIE LINKE
und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN
Stellungnahme des Berliner Mietervereins
Wohnungspolitik von rot-rot-grün:
Mieterverein: Koalitionsvertrag ist gute Grundlage für eine sozialere Wohnungspolitik, aber auch mehr Realismus als Aufbruch
aus der Pressemitteilung Nr. 34/2016
Der Berliner Mieterverein zeigt sich erfreut über die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen. „In den Koalitionsvertrag sind viele unserer Forderungen eingeflossen. Das stimmt uns optimistisch. Mieter werden den Folgen des angespannten Wohnungsmarktes damit weniger stark ausgesetzt werden“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild.
Die starke Ausrichtung einer sozialen Wohnraumversorgungspolitik auf die städtischen Wohnungsunternehmen ist in der aktuellen Situation richtig. „Wir unterstützen die hierzu beschlossenen Entlastungen für die Mieter, wie die Beschränkung der Mieterhöhung auf 2 Prozent und die Senkung der Modernisierungsumlage im vollen Umfange“, so Wild. Ein Zuwachs an 55.000 städtischen Wohnungen in dieser Legislatur durch Neubau und Ankauf sei möglich und notwendig. Darunter sind allerdings nur 15.000 neue Sozialwohnungen insgesamt, 3.000 pro Jahr. Der Berliner Mieterverein hält jedoch den Neubau von jährlich 5.000 Wohnungen für Haushalte in den Einkommensgrenzen des Wohnberechtigungsscheines durch die Städtischen für erforderlich. Wenn aber von privaten Anbietern zukünftig mehr Sozialer Wohnungsbau abverlangt werden soll, dann bedarf es deutlich stärkerer Eingriffe, für die es im Koalitionsvertrag nur geringe Ansätze gibt. „Wer stärker in die soziale Wohnraumversorgung einsteigen will, muss auch die Boden- und Immobilienspekulation eindämmen“, verlangt Wild.
Wir begrüßen, dass die neue Koalition verstärkt auch im Wohngebäudebestand und bei bestehenden Mietverhältnissen eine sozialere Wohnungspolitik betreiben will. Insgesamt werden aber auch unter rot-rot-grün die „Bäume nicht in den Himmel wachsen“. Denn durch eine überwiegend privat organisierte Wohnraumversorgung und die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen sind die bisherigen Steuerungsmöglichkeiten beschränkt. „Hier fehlt uns etwas Mut zur Vision. Die Angst vor dem Scheitern hat offenbar ein überwiegend realistisches Regierungsprogramm geboren“, so Wild.
Lesen Sie auch die ausführliche Zusammenfassung und Bewertung der Koalitionsvereinbarung von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für die Legislaturperiode 2016‐2021 des Berliner Abgeordnetenhauses durch den Berliner Mieterverein e.V. [PDF, 14 Seiten]
Große Koalition im Bund aus CDU und SPD
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28.10.2024