Pressemitteilung Nr. 22/2015
„Wir begrüßen, dass der Berliner Senat mittels städtebaulicher Verträge den Anteil von preisgünstigen Mietwohnungen auch im Neubau erhöhen möchte“ erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Dass auf diese Weise auch die privaten Investoren zu einem Anteil niedrigerer Mieten gezwungen werden, halten wir für richtig“.
Allerdings sehen wir gegenüber der bisherigen Regelung vom August 2014 keine wesentlichen Verbesserungen, denn schon vor einem Jahr hatte der damalige Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Michael Müller, die Koppelung der Baurechtsvergabe im Rahmen einer Bebauungsplanung mit der Errichtung preisgünstigerer Wohnungen vorgesehen. „Unter Berücksichtigung der für die Planung formulierten städtebaulichen Ziele soll der Vorhabenträger Mietpreis- und Belegungsbindungen für einen Anteil von 10 bis 33 Prozent der geplanten Wohnungen übernehmen“, hieß es damals.
Warum nun Senator Geisel die Quote mit 25 Prozent festlegt, wo dies doch auch in der Vergangenheit schon möglich war, bleibt unklar. Denn auch heute ist die Quote keine zwingende Pflicht, weil sie unter Berücksichtigung der städtebaulichen Notwendigkeiten und Zielsetzungen in dem jeweiligen Plangebiet und seinem Umfeld festgelegt wird. Entweder war die Müllersche Spanne von 10 bis 33 Prozent vor einem Jahr untauglich oder der „Elefant gebar eine Maus“ mit der 25-Prozent-Regelung.
„Wir hätten erwartet, dass sich Berlin nun dem Vorreiter der Sozialen Bodenordnung (SoBon), der Stadt München, anschließt und den Anteil mit 30 Prozent festlegt“, erklärte Wild.
17.06.2015