Der neue Berliner Mietspiegel 2019 ist erschienen:
Im Frühjahr 2017 erscheint der nächste Berliner Mietspiegel, für den jetzt die Vorbereitungen beginnen. Mieter und Vermieter können bis zum 29. Februar 2016 andere Wohnlageneinstufungen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beantragen, wenn sich das Wohnumfeld änderte.
Jeder Antrag auf Wohnlagenänderung wird von der Arbeitsgruppe Mietspiegel, in der neben Mitarbeitern der Senatsverwaltung die großen Mieterorganisationen und Vermieterverbände sowie Sachverständige vertreten sind, in einem mehrstufigen Verfahren geprüft.
Unterschieden wird zwischen den Wohnlagen einfach, mittel und gut. Die einfache Wohnlage in den Zentren der Stadt ist zum Beispiel von einer überwiegend geschlossenen, stark verdichteten Bebauung mit sehr wenigen Grün- und Freiflächen, einem ungepflegten Straßenbild und einem schlechten Gebäudezustand geprägt. Demgegenüber setzt eine gute Wohnlage in zentraler Gegend eine hochwertige Bauweise, guten Gebäudezustand, umfangreiche Grün- und Freiflächen in gepflegtem Zustand sowie gute Einkaufsmöglichkeiten und Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr voraus.
In den Anträgen sollte der Änderungswunsch mit Bezug zu diesen Kriterien begründet werden.
Zwischen den Wohnlageneinstufungen können erhebliche Mietpreisunterschiede liegen, ein Änderungsbegehren kann sich also lohnen. Für den letzten Mietspiegel wurden über 1000 Änderungsanträge gestellt, ein gutes Drittel davon von Mietern, der Rest von Vermietern. Insgesamt 5611 Adressen wurden in eine andere Wohnlage eingestuft.
ww
13.05.2019