Die Mieter der ehemaligen Reichsbanksiedlung in Schmargendorf konnten mit Hilfe des Berliner Mietervereins (BMV) erhebliche Grundsteuer-Nachforderungen zurückweisen.
Für die Siedlung am Kissinger Platz mit 259 Wohnungen ist die Grundsteuer vom Finanzamt nachträglich neu festgesetzt worden. Deshalb sollten die Mieter der GSW (inzwischen „Deutsche Wohnen“) je nach Wohnungsgröße 200 bis 500 Euro nachzahlen.
Prinzipiell darf ein Vermieter die Grundsteuer auch im Nachhinein umlegen. „Er muss das aber spätestens drei Monate nach Kenntnis der Neuveranlagung tun“, sagt BMV-Rechtsberaterin Caspar. Die GSW hat jedoch zu lange gewartet. Zudem forderte sie die Nachzahlungen über die vergangenen vier Jahre auch von Mietern, die noch gar nicht so lange dort wohnen.
Caspar beanstandete deshalb die Abrechnungen. Mit Erfolg: In fast allen Fällen akzeptierte die GSW die Einwände. Kurz vor Weihnachten bekamen die Mieter, die sich gewehrt haben, korrigierte Abrechnungen, in denen die Grundsteuer-Nachforderungen komplett gestrichen waren.
Jens Sethmann
28.01.2016