Pressemitteilung Nr. 19/2016
„Wir begrüßen, dass der Berliner Senat eine Bundesratsinitiative zum Mieterschutz auf den Weg bringen will“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Die Initiative ist hilfreich, weil damit auch die Notwendigkeit einer Nachbesserung der Mietpreisbremse im sogenannten zweiten Mietrechtspaket der Bundesregierung unterstrichen wird. Verschiedene Studien im Auftrag des Berliner Mietervereins hatten zu der Erkenntnis geführt, dass die Mietpreisbremse in Berlin ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten nur eine sehr eingeschränkte Wirkung entfaltet.
Die Senkung der Kappungsgrenze bei normalen Mieterhöhungen auf 15 % in 4 Jahren (statt bisher 3 Jahren) in Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf ist aus Sicht des Berliner Mietervereins ein Schritt in die richtige Richtung, um auch bei bestehenden Mieterverhältnissen den Mietenanstieg zu bremsen. „Das überhöhte Mieten mit einer Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes zukünftig tatsächlich bußgeldbewehrt werden sollen, findet ebenfalls unsere volle Unterstützung“, so Wild. Diese Regelung könnte die Wirksamkeit der Mietpreisbremse erhöhen. „Die Bundesratsinitiative Berlins muss man auch als Bewertung des zweiten Mietrechtsreformpakets von Bundesjustizminister Maas verstehen“, sagte Wild. Da allerdings reagiert der Mieterverein mit Unverständnis. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Berlin hinter den Vorschlägen von Maas zum Beispiel bei der ortsüblichen Vergleichsmiete zurückbleibt oder durch Nichtbefassung zum Beispiel des Kündigungsschutzes den Eindruck erweckt, als wären diese Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium nicht erforderlich.“
14.06.2016