Pressemitteilung Nr. 25/2016
„Die Entscheidungen der beiden Landgerichtskammern (ZK 18 und ZK 67) stärken dem Berliner Mietspiegel 2015 den Rücken. Damit sollten die Vermieter langsam anerkennen, dass sie mit Angriffen auf den Berliner Mietspiegel nicht mehr durchdringen“, kommentiert Wibke Werner, stellvertretende Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins, die heute bekannt gewordenen Entscheidungen zum Berliner Mietspiegel 2015.
Nach der 18. Kammer ist der Mietspiegel ein mit den in der ZPO genannten Beweismitteln vergleichbares Instrument zur Ermittlung der ortsüblichen Miete. Insbesondere gegenüber dem Sachverständigengutachten zeichnet sich ein Mietspiegel durch eine erheblich breitere Tatsachenbasis aus. Dass der Berliner Mietspiegel 2015 nicht von allen Vermieterverbänden anerkannt worden ist, schadet nach Ansicht der 18. Kammer seiner Vermutungswirkung nicht. Die Kritik der Klägerseite, es fehle an einer repräsentativen Stichprobe, wies das Gericht zurück und sah in den für rund 8.500 Wohnungen mietspiegelrelevanten Daten eine ausreichende Grundlage für eine repräsentative Erhebung.
„Das ist ein guter Tag für den Berliner Mietspiegel und damit ein guter Tag für die Mieter Berlins“, so Wibke Werner. Die Landgerichtskammern haben sich ausführlich mit der Erstellung des Berliner Mietspiegels 2015 auseinandergesetzt und diesen für gut befunden. „Wir hoffen, dass sich diese mittlerweile positive Tendenz zugunsten des Berliner Mietspiegels in der Berliner Rechtsprechung verstetigt. Der Berliner Mietspiegel ist ein gutes und ein wichtiges Instrument, insbesondere auch, um der Mietpreisbremse mehr Geltung zu verschaffen.“
10.08.2016