Am 1. Juli hatte der Berliner Mieterverein zu einem Fachgespräch eingeladen, um über Verbesserungen des Kündigungsschutzes im Mietrecht zu diskutieren. Als besonderer Gast wurde der renommierte Mietrechtler Hubert Blank empfangen. Seine Bewertung der vorgestellten Vorschläge wurde von den teilnehmenden Juristen mit Spannung erwartet.
Die Vorschläge zu gesetzlichen Änderungen am Kündigungsschutz für Wohnraum waren 2015 in einer Arbeitsgruppe des „Netzwerks Mieten und Wohnen“, einem Zusammenschluss diverser Mietervereine und Mieterinitiativen, diskutiert und von den Rechtsanwälten Dr. Rainer Tietzsch und Benjamin Raabe zu einer schriftlichen Vorlage ausformuliert worden.
Hintergrund ist die Ausweitung der Kündigungsmöglichkeiten durch die Rechtsprechung. Die Gerichte senken zunehmend die Anforderungen an die Vermieterkündigungen wegen Eigenbedarfs oder Hinderung an der wirtschaftlichen Verwertung. Immer häufiger führen bereits leichte Vertragsverstöße von Mietern zu einer Kündigung. „Es ist nicht fair, dass Mieter ihre Wohnung verlieren, weil ihre Mietminderung geringfügig zu hoch angesetzt war oder sie eine Instandsetzung oder eine Modernisierung nicht für sinnvoll halten und deshalb die Duldung verweigern“, fasste Benjamin Raabe die Situation zusammen. Dr. Rainer Tietzsch unterstrich den dringenden Handlungsbedarf: „Ohne eine Gesetzesänderung wird der BGH den eingeschlagenen Weg nicht verlassen.“
Dem stimmte auch der Mietrechtler Hubert Blank zu und hob eine Ursache hervor: „Bereits bei der Gesetzesformulierung wurde versäumt, ausdrücklich eine gleichgewichtige Interessenabwägung zwischen Vermieter und Mieter vorzusehen.“ Eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sei weder von den Zivilgerichten noch vom Gesetzgeber aufgegriffen worden. Blank: „Es ist ein berechtigtes Anliegen und dringend notwendig, die Maßstäbe im Kündigungsschutz durch eine Gesetzesänderung wieder gerade zu rücken.“
rt/ww
18.12.2016