Vereinszweck
Der Verein bezweckt den Zusammenschluss der Mieter mit dem Ziel, ihre Interessen in der Wohnungs- und Mietenpolitik gemeinsam durchzusetzen und sie vor Benachteiligungen in Mietrecht und Mietvertrag zu schützen. Der Zweck des Vereins ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Der Verein ist parteipolitisch neutral.
Vorstand
Der Vorstand vertritt den Verein unbeschränkt. Die Vertretungsmacht erstreckt sich auf alle Rechtsgeschäfte und Handlungen, die im Rahmen des Vereinzwecks liegen. Er besteht aus drei Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Jedes Vorstandsmitglied wird von der Delegiertenversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich und bedient sich zur Erfüllung der Aufgaben hauptamtlicher Mitarbeiter.
Hier stellen sich die Vorstandsmitglieder und die Geschäftsführung vor.
Beirat
Der Beirat beschließt über zentrale Angelegenheiten des Vereins wie zum Beispiel über die Höhe der monatlichen Beiträge, die Aufnahmegebühr und die Erhebung von Sonderumlagen. Er befindet auch über die wohnungspolitischen, mietenpolitischen und organisatorischen Richtlinien des Vereins auf der Grundlage der Beschlüsse der Delegiertenversammlung.
Der Beirat besteht aus dem Vorstand, einem Vertreter der vom Vorstand eingestellten Mitarbeiter, den Sprechern der Arbeitsausschüsse und den Bezirksleitern oder deren Stellvertretern.
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung besteht aus den Mitgliedern des Beirates sowie weiteren 200 in den Bezirksgruppen gewählten Vertretern (Delegierten). Die Anzahl der Delegierten einer jeden Bezirksgruppe bestimmt sich nach der Mitgliederzahl. Die Quote wird alle drei Jahre nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren festgelegt.
Die Delegiertenversammlung beschließt die wohnungs- und mietenpolitischen sowie organisatorischen Richtlinien des Vereins und befasst sich mit internen Vereinsangelegenheiten wie dem Geschäftsbericht, dem Jahresabschluss und der Wahl des Vorstands. Sie tagt mindestens einmal im Jahr.
Hier finden Sie die Beschlüsse der Delegiertenversammlung.
Bezirksgruppe
Die Mitglieder des Vereins gehören Bezirksgruppen an, die den zwölf Berliner Verwaltungsbezirken entsprechen. Die der Bezirksgruppe angehörenden Mitglieder wählen auf der Bezirksmitgliederversammlung eine aus drei Personen bestehende Bezirksleitung.
Zur Durchführung der Bezirksarbeit und zur Mitgliederbetreuung bildet die Bezirksleitung Bezirksaktivengruppen, an denen jedes Mitglied teilnehmen kann.
Bezirksleitungen
Die Bezirksleitung besteht aus dem Bezirksleiter, dem ersten und zweiten Stellvertreter. Diese werden von den der Bezirksgruppe angehörenden Mitgliedern auf der Bezirksmitgliederversammlung gewählt. Die Wahl der Bezirksleitung erfolgt jeweils ein Jahr vor Ablauf der Amtsdauer des Vorstandes. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.
Die Bezirksleitungsmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Hier finden Sie die Namen der aktuellen Bezirksleitungsmitglieder und die Kontaktmöglichkeiten.
Weitere Einzelheiten zur Vereinsstruktur finden Sie in der Satzung.
28.03.2015