Die Bilanz nach 20 Monaten Mietpreisbremse ist ernüchternd: In Berlin wird der im Mietspiegel festgelegte obere Schwellenwert bei der Wiedervermietung um durchschnittlich 27,8 Prozent überschritten, ergab eine Analyse.
Trotz einer oft rechtlich nicht zulässigen zu hohen Miete hat das Meinungsforschungsinstitut „YouGov“ festgestellt: „Viele Mieter sind unsicher, ob sie gegen eine überteuerte Miete klagen würden.“ 35 Prozent der Befragten geben an, kein Geld für eine juristische Auseinandersetzung zu haben, 15 Prozent scheuen einen Streit mit dem Vermieter und 13 Prozent fehlt es an Erfahrungen mit Gerichtsverfahren. Überhaupt hat nur knapp jeder dritte Mieter in Deutschland schon einmal mithilfe des Mietspiegels überprüft, ob er zu viel für seine Wohnung zahlt.
Eine aktuelle Studie des Beratungsunternehmens „Analyse & Konzepte“ ergab, dass nur 18 Prozent der Mieter ihre Miete als hoch und nur 2 Prozent als viel zu hoch empfinden. 44 Prozent der Mieter wären jedoch bereit, für eine geringere Miete auf Wohnfläche zu verzichten.
In Berlin waren bis Ende 2016 nur wenige Klagen wegen überhöhter Mieten bei den Amtsgerichten anhängig. Zwei Fälle wurden bislang mit Urteil entschieden – zugunsten der Mieter. Die meisten Verfahren enden mit Vergleichen. Die niedrige Zahl von rechtlichen Verfahren verweist einmal mehr auf die praktische Unwirksamkeit der Mietpreisbremse. Der Berliner Mieterverein engagiert sich für eine Verbesserung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode.
Rainer Bratfisch
30.01.2017