Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) hat die planmäßige Mieterhöhung in Sozialwohnungen zum 1. April ausgesetzt. Für den Sozialen Wohnungsbau will der Senat eine einkommensabhängige Richtsatzmiete erlassen, die künftig auch zu Mietsenkungen führen kann.
Für knapp die Hälfte der 106.000 Berliner Sozialwohnungen steht alljährlich zum 1. April eine Mieterhöhung um 0,13 Euro pro Quadratmeter monatlich an. Die Förderung wird planmäßig um diesen Betrag reduziert. Die Eigentümer dürfen deshalb die Miete entsprechend erhöhen. Diese Regelung trägt dazu bei, dass Sozialmieten schon über dem Durchschnitt der Marktmieten liegen.
Die Erhöhung wird in diesem Jahr ausgesetzt. „Durch diese Maßnahme kann bei rund 50.000 Haushalten die Mietenspirale im Sozialen Wohnungsbau durchbrochen werden“, erklärt Senatorin Lompscher. Die Kosten dafür trägt das Land Berlin, das den Vermietern über die Investitionsbank Berlin eine ergänzende Förderung zur Verfügung stellt.
Der Berliner Mieterverein (BMV) begrüßt den Schritt, „damit die Mietenspirale im Sozialen Wohnungsbau nicht noch mehr angezogen wird“, so Geschäftsführer Reiner Wild. Erst zum 1. Januar 2017 stiegen die Sozialmieten um fast zwei Prozent, weil aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben die Instandhaltungs- und Verwaltungskostenpauschalen neu berechnet wurden. „Die Aussetzung der Mieterhöhung kann aber nur ein erster Schritt sein“, so Wild.
Für die übrigen Sozialwohnungen sieht Katrin Lompscher „keine kurzfristigen Nachsteuerungsmöglichkeiten bei den Mieten mehr“. Im Koalitionsvertrag hat der rot-rot-grüne Senat allerdings für das Jahr 2018 eine umfassende Reform der Mietregelungen für den Sozialen Wohnungsbau angekündigt. Ziel ist eine soziale Richtsatzmiete, die nach dem Einkommen der Mieter gestaffelt wird.
Jens Sethmann
23.02.2017