Pressemitteilung Nr. 17/18
Für seine 120.000 Mitgliederhaushalte führte der Berliner Mieterverein, der gleichzeitig der Berliner Landesverband des Deutschen Mieterbundes ist, im Jahr 2016 knapp 85.000 Mietrechtsberatungen durch. „Gegenüber 2015 konnten wir erneut einen Mitgliederzuwachs von 0,9 Prozent erzielen und sind damit der Spitzenreiter unter den Landesverbänden des Deutschen Mieterbundes“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Erstaunlich aber ist, dass trotz des Mitgliederzuwachses die Anzahl der Beratungen bei gleichem Angebot an Beratungsterminen gegenüber 2015 um 4 Prozent abgenommen hat. Wir führen dies auf eine starke Verunsicherung der Mieter wegen der Wohnungsmarktlage zurück“, erklärte Wild.
Bei den Beratungsthemen zeigt sich erneut, dass Wohnungs- und Gebäudemängel den wichtigsten Beratungsschwerpunkt bilden. Etwa ein Fünftel aller Beratungen finden dazu statt (19,9 % gegenüber 18,5 % in 2015). „Bedauerlich ist hierbei jedoch, dass Mieter immer seltener mit einer Mietminderung den Vermieter zur Mängelbeseitigung anhalten können, weil bei dann eintretenden „Zahlungsrückständen“ das Risiko der Kündigung des Mietverhältnisses droht“, so Wild. Mit einem Gesetzesvorstoß im Bundesrat (Drs. 317/17) wollte der Berliner Senat dieses Risiko vermindern. Vergeblich, der Antrag wurde im Plenum des Bundesrats abgelehnt.
Zweitwichtigstes Beratungsthema waren im Jahr 2016 Mieterhöhungen. Mit 15,5 % sank der Anteil gegenüber 2015 (17,9 %), weil im Jahr 2016 kein Mietspiegel erschien. Der alle zwei (ungerade) Jahre erscheinende Mietspiegel erzeugt in der Regel eine Mieterhöhungswelle, aus der erheblicher Beratungsbedarf entsteht.
An dritter Stelle der Statistik stehen Beratungen zu kalten Betriebskosten (11,8 %, 2015: 12,2 %), an vierter Stelle Beratungen zu Heiz- und Warmwasserkosten (8,8 %, 2015: 9,8 %). Probleme bei Ein- und Auszug bzw. mit der Kaution machen 6,5 % (2015: 6,3 % der Beratungsthemen aus.
Der Beratungsbedarf bei Modernisierung ist absolut und relativ angestiegen von 4,9 % im Jahr 2015 auf 5,8 % in 2016. 5,4 % der Beratungen beinhalteten Kündigungen des Vermieters oder des Mieters (2015: 5,2 %).
Schönheitsreparaturen machten aufgrund der weitgehend klaren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der geringeren Umzugsquote nur noch 4 % der Beratungsthemen aus. Deutlich angestiegen sind Nachfragen zur Untervermietung, von 2,9 % in 2015 auf 3,6 % in 2016. „Das führen wir auch auf den deutlichen Mietenanstieg bei bestehenden Mietverhältnissen zurück, dem doch immer mehr Mieter mit einer Untervermietung zu begegnen versuchen“, erläutert Wild. Die restlichen Beratungsthemen behandeln Spezialfragen, die sich nicht unter den oben genannten Themen subsumieren lassen.
In etwas mehr als 97 Prozent der Beratungen gab es eine außergerichtliche Streitbeilegung. In nur 2.400 Fällen landete der Streit vor Gericht. Aber eine gerichtliche Auseinandersetzung müssen die Mitglieder des Mietervereins in der Regel nicht fürchten, denn in der Mitgliedschaft ist eine Prozesskostenrechtsschutzversicherung enthalten. Die gilt aber nur für Streitfälle, die bei Eintritt in den Mieterverein nicht bereits schwelten. „Auch aus diesem Grund empfiehlt sich eine rechtzeitige, weil vorsorgende Mietervereinsmitgliedschaft“, so Wild.
21.06.2017