Aus Brüssel kommen in aller Regel strengere Standards, gerade was den Umwelt- und Gesundheitsschutz betrifft. Doch manchmal betätigt sich die EU auch als Bremser.
Seit Jahren streiten sich Bundesregierung und EU-Kommission um die Anforderungen an Bauprodukte im Innenbereich. Es geht um Bodenbeläge wie Parkett und Teppichböden sowie Wandverkleidungen. Bis zum Herbst 2016 wurden diese Produkte vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) auf ausgasende Schadstoffe, sogenannte flüchtige organische Verbindungen (VOC) getestet. Erfüllte das Produkt die Anforderungen, wurde das „Ü“-Zeichen (für Übereinstimmung) vergeben. Dieses nationale Ü-Zeichen ist nun nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht mehr zulässig (Rs. C-100/13). Wenn es bereits eine einheitliche europäische Norm für ein Produkt gibt, sei es den Mitgliedsstaaten nicht erlaubt, an Bauprodukte strengere Anforderungen zum Schutz der Gesundheit zu stellen.
„Die hohen deutschen Standards sind in Gefahr“, warnte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. Weil man sich zu über 80 Prozent in Innenräumen aufhält, ob im Wohnzimmer, im Kindergarten oder in der Sporthalle, seien hier besonders hohe Anforderungen zu stellen. In hohen Konzentrationen können VOC unter anderem Kopfschmerz und Schwindel auslösen.
Ähnlich sieht man es bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Wir befürchten, dass die Verbraucher wieder höheren Schadstoffbelastungen der Innenraumluft ausgesetzt sein werden“, sagt Kerstin Etzenbach-Effers. Sollte es dazu kommen, bleibt Verbrauchern nur, sich an freiwilligen Siegeln wie dem Blauen Engel zu orientieren. „Welche Produkte solche Siegel tragen, können Verbraucher auf den Internetseiten des jeweiligen Zeichens sehen“, erklärt Kerstin Etzenbach-Effers.
Birgit Leiß
Tipps für Verbraucher, woran emissionsarme Produkte zu erkennen sind und was sie für eine gute Raumluft tun können:
www.verbraucherzentrale.nrw/schadstoffe-im-kinderzimmer-vermeiden
26.12.2018