Trinkwasserinstallationen in Mehrfamilienhäusern müssen seit 2012 regelmäßig auf Legionellenbefall untersucht werden. Die Zahl der Erkrankungen durch diesen Erreger hat allerdings nicht abgenommen. Auch der jetzt vorliegende Entwurf einer Änderung der Trinkwasserverordnung wird daran nichts ändern, meinen Hygieneexperten.
Im Vorfeld der damaligen Neuregelung zur Legionellenüberprüfung fragte das MieterMagazin, ob Aufwand und Nutzen in einem sinnvollen Verhältnis stünden (MieterMagazin 12/2011, Seite 11:„Legionellen-Überprüfung – Aufwand gerechtfertigt?“) Inzwischen sind die Legionellen-Prävention und die Sanierung legionellenbelasteter Trinkwassersysteme ein Multi-Millionen-Geschäft.
Trotz aller Maßnahmen ist der prozentuale Anteil der durch Legionellen verursachten Lungenentzündungen mit Todesfolge in Deutschland nicht niedriger als in Ländern ohne gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Die Hygienespezialistin Dr. Elisabeth Meyer von der Charité Berlin bestätigt: „Es gibt keine wissenschaftlichen Daten, die einen infektionspräventiven Effekt von ungezielten Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen belegen.“
Die nun geplante 4. Änderungsverordnung wird unter anderem eine Gefährdungsanalyse vorschreiben und damit die Kosten weiter in die Höhe treiben, meinen Experten. Positive Neuerungen: Labore müssen eine Überschreitung der Grenzwerte an das zuständige Gesundheitsamt melden. Jeder Mieter erhält ein Anrecht auf konkrete Informationen zur Höhe der Legionellenbelastung im Gebäude.
Der Münchner Diplom-Ingenieur Franz Schneider weist seit Jahren darauf hin, dass die Einhaltung einer Betriebstemperatur der Warmwasserbereiter von 60 Grad Celsius ein Energiefresser ist – bundesweit werden dafür jährlich mindestens 8 Milliarden Kilowattstunden Energie verbraucht.
Auf einem Fachkongress in Wien plädierte Dr.-Ing. Karin Rühling von der TU Dresden für einen „Paradigmenwechsel in der Trinkwasserhygiene“. Weniger kann bisweilen mehr sein.
Rainer Bratfisch
27.10.2017