Der Berliner Senat hat die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung um weitere fünf Jahre verlängert. Die Mieten dürfen demnach innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen.
Berlin nutzt damit die Möglichkeit, auf einem angespannten Wohnungsmarkt die bundeseinheitliche Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren auf 15 Prozent abzusenken. Eine solche Verordnung gilt für fünf Jahre. Sie wäre am 10. Mai 2018 ausgelaufen, gilt nun aber bis 2023 in ganz Berlin für alle rund 1,6 Millionen Mieterhaushalte weiter.
Allgemeine Mieterhöhungen sind darüber hinaus auf die ortsübliche Vergleichsmiete beschränkt sowie bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften auf jährlich zwei Prozent begrenzt.
„Die Verlängerung der Verordnung ist wichtig, reicht aber nicht“, erklärt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Das weiß auch Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher: „Berlin und Deutschland brauchen weiterhin ein sozialeres Mietrecht. Hier ist der Bund gefordert.“ Deshalb kündigte die Stadtentwicklungssenatorin auch an, dem Bundesrat den Entwurf eines Mietrechtsmodernisierungsgesetzes für einen umfassenden Mieterschutz vorzulegen.
„Wir fordern den Berliner Senat auf, endlich die Bundesratsinitiative zu starten“, drängt Reiner Wild. Nach Auffassung des Mietervereins sollte die Mieterhöhung auf 2 Prozent pro Jahr beschränkt werden. „Für mehr als den allgemeinen Lebenshaltungskostenanstieg gibt es keine Berechtigung“, so Wild.
Jens Sethmann
12.05.2018