Pressemitteilung Nr. 14/18
Der Berliner Mieterverein hat heute an den Senat appelliert, auf jeden Fall die sogenannte Kappungsgrenzenverordnung zu verlängern. „Die Voraussetzungen dafür liegen weiterhin vor, denn die ausreichende Versorgung mit Wohnungen zu angemessenen Bedingungen, ist in Berlin weiterhin nicht gegeben“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. Die Verordnung, mit der die Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen bei 15 % in drei Jahren gekappt werden, tritt mit Ablauf des 10. Mai 2018 außer Kraft. Würde sie nicht verlängert, würde der Spielraum für Mieterhöhungen auf 20 % in drei Jahren anwachsen. Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 217/14 vom 4. November 2015) hat die bisherige Verordnung im Übrigen als verfassungsgemäß eingestuft.
„Die Verlängerung der Verordnung ist wichtig, reicht aber nicht“, so Wild. Denn inzwischen werden durchschnittlich Mieterhöhungen in Höhe von 0,72 Euro pro Quadratmeter monatlich verlangt, wie der Mieterverein in einer Studie 2017 ermittelte. Das macht im Schnitt einen Anstieg von 55,83 Euro monatlich bzw. 670 Euro jährlich im Schnitt aus. Bei 18 % der untersuchten Mieterhöhungen verlangten die Vermieter eine Mieterhöhung von mehr als 1,- Euro pro Quadratmeter im Monat. Knapp ein Viertel aller Mieterhöhungen betragen mehr als 0,90 Euro pro Quadratmeter monatlich, was bei der Durchschnittswohnungsgröße monatlich 67,13 Euro und jährlich 805,57 Euro ausmacht.„Wir fordern daher den Berliner Senat auf, endlich die in der Koalitionsvereinbarung zugesagte Bundesratsinitiative zur Verbesserung des Mietrechts zu starten“, erklärte Wild. Nach Auffassung des Mietervereins sollte die Mieterhöhung auf 2 % pro Jahr beschränkt werden. „Für mehr als den allgemeinen Lebenshaltungskostenanstieg gibt es keine Berechtigung“, so Wild. Daran ändere auch nichts, dass der Regierende Bürgermeister die GroKo-Ergebnisse verhandelt habe.
09.04.2018