In den 1980er Jahren wurden in Berlin die ersten ehrenamtlichen Mieterbeiräte als Sprachrohr der Menschen in einem Quartier gegründet. Inzwischen gibt es fast 90 dieser Gremien. Jetzt wurden erstmals einheitliche Leitlinien für die Arbeit der Mieterbeiräte vereinbart.
Vorab: Die Mieterbeiräte sind nicht mit den seit 2016 bei jedem der sechs landeseigenen Berliner Wohnungsunternehmen bestehenden Mieterräte zu verwechseln, wo Mieter über Sitz und Stimme im Aufsichtsrat verfügen und so mitbestimmen, wie sich das Unternehmen entwickelt. Die Mieterbeiräte dagegen haben bei geplanten Bau- und Instandhaltungsvorhaben, der Gestaltung des Wohnumfeldes wie Grünanlagen, Gemeinschaftsräume und Spielplätze und der Organisation von Mieterveranstaltungen und -aktivitäten im Quartier Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrecht.
Mit den neuen Leitlinien werden die Unternehmen verpflichtet, rechtzeitig vor einer geplanten Maßnahme über wichtige Veränderungen des jeweiligen Wohnumfeldes sowie über Nachverdichtungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Quartier zu informieren. Auch der Versicherungsschutz und die Verantwortung der Unternehmen für die Fortbildung der Mieterbeiräte sind geregelt.
Eberhard Elsing, Sprecher der Initiativgruppe Berliner Mieterbeiräte, sieht die Leitlinien als Selbstverpflichtung der Unternehmen wie auch der Mieterbeiräte und hofft, dass sich auch bei privaten und genossenschaftlichen Vermietern Mieterbeiräte bilden, die nach diesen Leitlinien arbeiten. Ziel ist, in jeder Siedlung mit mehr als 300 Wohnungen einen Mieterbeirat zu etablieren. Walter Weiblen vom WBM-Mieterbeirat im Nikolaiviertel: „Die Leitlinien sind gut, die Praxis noch weit davon entfernt.“ In den kommenden zwei Jahren sollen deshalb die bisher zumeist von den Unternehmen erarbeiteten Vereinbarungen an den Inhalt der Leitlinien angepasst werden.
Rainer Bratfisch
https://inberlinwohnen.de/wp-content/uploads/2018/05/Handout-Mieterrat_bf.pdf
31.12.2022