Seit gut einem Jahr berät die Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt unter anderem Menschen, die aufgrund ihrer Ethnie, ihrer Religion, einer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung bei der Wohnungssuche benachteiligt werden – Zeit für eine erste Bilanz.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bestimmt in Deutschland seit 2006, dass „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ sind. Was rechtlich eindeutig geregelt ist, erweist sich in der Praxis der Wohnungssuche häufig als Papiertiger. Gerade in einem enger werdenden Mietmarkt bleiben zuerst Menschen mit nicht-deutschem Namen, Kopftuch oder Kippa außen vor. Der Berliner Senat hat auf diese Benachteiligung im vergangenen Jahr mit der Einrichtung einer Fachstelle reagiert.
Deren Ein-Jahres-Bilanz zeigt, dass ihre Arbeit bitter nötig ist. 125 Mal wurde die Beratung der Fachstelle seit Sommer 2017 in Anspruch genommen. In knapp 60 Prozent aller Fälle ging es um Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft.
Das vom Büro „UrbanPlus“ und dem Türkischen Bund in Berlin Brandenburg (TBB) getragene Kooperationsprojekt bietet außerdem Weiterbildungs- und Vernetzungsangebote an – in Zusammenarbeit mit dem Berliner Mieterverein beispielsweise zu den Themen AGG und Mietrecht. Für Dezember 2018 ist ein Internationaler Fachtag zu „Kulturen Fairen Vermietens“ geplant. Auch eigene Forschungsprojekte will die Fachstelle durchführen: Im Herbst 2018 soll eine Testing-Reihe zur Diskriminierung von großen Familien starten. Diese Vergleichsverfahren können die ansonsten sehr schwer nachweisbaren Diskriminierungen transparent machen.
Katharina Buri
www.fairmieten-fairwohnen.de
28.09.2018