Acht Wochen und länger warten Hinterbliebene in manchen Bezirken auf eine Sterbeurkunde. Den Standesämtern fehlt Personal. Da ist es umso unverständlicher, dass ein hilfreicher Online-Service ersatzlos abgestellt wurde.
Vieles ist nach einem Todesfall zu erledigen: etwa eine Rente abzumelden, einen Erbschein zu beantragen, Bankkonten und Versicherungen aufzulösen – oder eine Mietwohnung zu kündigen. Denn das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters, sondern geht auf seine Erben über. Wer da so schnell wie möglich aus dem Vertrag heraus möchte, muss nachweisen, dass der Vater, die Mutter oder der Partner gestorben ist, und dafür eine Sterbeurkunde vorlegen. Erst ab diesem Zeitpunkt gilt die dreimonatige Kündigungsfrist. „Ohne das Dokument sind hinterbliebenen Angehörigen im Grunde die Hände gebunden“, sagt Fabian Lenzen, Sprecher der Bestatterinnung Berlin-Brandenburg.
Und gerade da klemmt es: Immer wieder dauert es in einzelnen Bezirken bis zu acht Wochen und sogar länger, ehe eine Sterbeurkunde ausgestellt wird. Fabian Lenzen: „Wir wissen seit Langem, dass in den Standesämtern Fachkräftemangel herrscht – wenn da noch Ausfälle wegen Krankheit oder mal besonders viele Anträge dazukommen, staut sich die Arbeit.“
Lenzen rät allen, die wegen zu langer Wartezeiten Probleme bekommen und womöglich auf hohen Mietkosten sitzen bleiben, den Leichenschau-Schein beim Bezirksamt vorzulegen und eine Rückstellungsbescheinigung zu fordern. Mit diesem vorübergehend ausgestellten Dokument könne erst einmal in vielen Fällen gehandelt werden.
Rosemarie Mieder
21.11.2018