Pressemitteilung Nr. 43/18
„Das Amtsgericht Spandau hat einer Modernisierungsstrategie von Deutschlands größtem Wohnungsunternehmen – der VONOVIA – einen Knüppel zwischen die Beine geworfen. Und das zu Recht“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild. „Das Ziel des Vermieters, mit möglichst geringem Aufwand und weniger Informationen für Mieter dennoch gute Erträge zu erwirtschaften, geht nicht auf.
Der Hintergrund: Vonovia führt häufig Modernisierungsmaßnahmen geringen Umfangs – zum Beispiel an der Heizanlage – durch, für die das Unternehmen keine Zustimmung der Mieter einholt. Bei geringfügigen Maßnahmen ist dies rechtlich zulässig. Die anschließende Mieterhöhung fällt dann ohne nähere Erläuterungen aus. In einem vom Berliner Mieterverein betreuten Fall hat nun das Amtsgericht Spandau (Az: 4 C 158/18) die Mieterhöhung der Gagfah – jetzt im Eigentum der Vonovia – von 10 Euro monatlich zurückgewiesen. Der alleinige Hinweis auf die Gesamtkosten einer Maßnahme reiche nicht aus, vielmehr müssten die Kosten für den Mieter transparent und zum Beispiel nach Gewerken aufgeteilt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ohnehin sei die Mieterhöhung nicht gerechtfertigt gewesen, urteilte das Amtsgericht, weil sie vor Abschluss der Baumaßnahme verlangt worden sei.
Dieses Problem ist dem Mieterverein wohl bekannt. „Es ist erschreckend, mit welchem Geschäftsgebaren zahlreiche Vermieter an das Geld der Mieter herankommen wollen“, so Wild.
30.11.2018