Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat erneut den Mietspiegel bestätigt. Das Unternehmen „Deutsche Wohnen“ ist damit zum wiederholten Mal mit seinen Angriffen auf den Mietspiegel gescheitert.
Die börsennotierte Deutsche Wohnen AG, in Berlin größter Vermieter, bekämpft seit Jahren den Mietspiegel, um stärkere Mieterhöhungen durchzusetzen. Sie verklagt regelmäßig Mieter, die unter Berufung auf den Mietspiegel einer Mieterhöhung nicht oder nur teilweise zustimmen. Mit ihrer Argumentation, der Mietspiegel sei nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, ist sie schon mehrfach vor einem Amts- und dem Landgericht gescheitert. Der Verfassungsgerichtshof stellte nun klar, dass die Urteile rechtens sind.
„Die Deutsche Wohnen hat damit auch verfassungsrechtlich eine Ohrfeige erhalten“, erklärt Reiner Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. Mieter können sich also auch zukünftig bei Mieterhöhungen auf den Mietspiegel berufen. „Zum Mietspiegel gibt es keine Alternative“, so Wild. „Gutachten sind für einfache Miethöhestreitigkeiten zu teuer und erfüllen wissenschaftliche Grundsätze keineswegs besser.“
Es ist jedoch damit zu rechnen, dass Vermieter weiter den Mietspiegel angreifen. „Damit der Mietspiegel rechtssicherer wird, muss die Bundesregierung unverzüglich von einer Rechtsverordnung Gebrauch machen, mit der die Erstellung von Mietspiegeln geregelt wird“, fordert Wild.
Jens Sethmann
25.01.2019