Pressemitteilung Nr. 8/19
Der Berliner Mieterverein hält ein Landesgesetz, in dem die Bedingungen einer Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen festgeschrieben sind, für notwendig und unterstützt daher auch ein Volksbegehren beziehungsweise Volksentscheid zu dieser Frage, so BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.
Hier der Beschluss des Berliner Mietervereins:
In den letzten Jahren ist nicht nur in Berlin die Marktmacht der Grundstückseigentümer und Vermieter gegenüber den Mieterinnen und Mietern massiv angestiegen und führt zu erheblichen Beeinträchtigungen in den Lebensbedingungen der Mieter/innen und Wohnungssuchenden. Gerade die Deutsche Wohnen als größter Berliner Vermieter hat durch die Ablehnung des anerkannten Mietspiegels deutlich gemacht, mit welchen Methoden die Renditeziele der Aktionäre erreicht werden sollen. Auch eine aktive und gestaltende Wohnungspolitik der aktuellen Berliner Landesregierung konnte an der Marktmacht bisher nichts Wesentliches ändern. Eine nachhaltig problemorientierte Rahmengesetzgebung des Bundes ist zudem nicht in Sicht. Neben der Stärkung des Neubaus von preisgünstigen bzw. mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen ist dringend zum verbesserten Schutz der Bestandsmietverhältnisse aber auch bei Wiedervermietung das Angebot an gemeinwohlorientiertem Wohnraum zu erhöhen. Kommunalisierung und Rekommunalisierung von weiteren Wohnungsbeständen ist daher ein zentrales Anliegen der Stärkung des gemeinwohlorientierten Sektors. Dies kann im begrenzten Umfange durch Ankauf der städtischen Wohnungsunternehmen geschehen. Das Grundgesetz lässt gemäß Artikel 15 GG grundsätzlich aber auch eine Vergesellschaftung von privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen bei Zahlung einer Entschädigung zu. Ob eine solche Möglichkeit besteht, werden am Ende vermutlich die Gerichte zu entscheiden haben.
„Enteignung“ beziehungsweise „Vergesellschaftung“ ist zweifellos ein erheblicher Eingriff in die Wohnungswirtschaft. Andererseits erlebt der Berliner Mieterverein tagtäglich, dass das auch höchstrichterlich anerkannte Bedürfnis beziehungsweise Interesse der Mieterschaft am Bestandserhalt des Mietverhältnisses von der Wohnungswirtschaft mit „Füßen getreten“ wird. Der Berliner Mieterverein unterstützt daher die Initiative „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ als Bestandteil einer Kommunalisierung und Rekommunalisierung großer privater Wohnungsbestände. Er wird daher seine Mitglieder bitten, den Antrag auf Erlass eines Gesetzes zur Vergesellschaftung von Grund und Boden in den zwei Verfahrensstufen – Volksbegehren und Volksentscheid – mit ihrer Stimme zu unterstützen. Den Initiatoren bietet der BMV seine Mitwirkung bei der Diskussion rechtlicher Fragen und der Erarbeitung konkreter Vorschläge an, etwa als Teilnehmer in einem Begleitkreis.
09.07.2019