Der Bund beteiligt sich auch über 2019 hinaus an der Finanzierung des Sozialen Wohnungsbaus. Bundestag und Bundesrat haben dazu eine Änderung des Grundgesetzes beschlossen.
Seit der Föderalismusreform von 2006 ist der Wohnungsbau nicht mehr Sache des Bundes, sondern der Länder. Übergangsweise bis 2019 beteiligt sich der Bund noch mit sogenannten Kompensationszahlungen am Sozialen Wohnungsbau. Es zeichnet sich aber deutlich ab, dass die Länder ab 2020 mit dieser Aufgabe überfordert sind. Damit der Bund weiterhin helfen kann, war eine neuerliche Grundgesetzänderung nötig.
Die vom Bundestag im November 2018 beschlossene Neufassung hat der Bundesrat allerdings im Dezember einstimmig abgelehnt. Die Länder fühlten sich überrumpelt, weil sie mindestens noch einmal so viel eigenes Geld in den Sozialen Wohnungsbau hätten stecken sollen, wie sie vom Bund bekommen. Das hätte den Handlungsspielraum der finanzschwächeren Länder erheblich eingeschränkt. Im Vermittlungsausschuss wurde diese Regelung nun gestrichen. Dem Kompromiss stimmten am 21. Februar im Bundestag alle Fraktionen außer der AfD zu.
„Damit können nun die vorgesehenen Milliarden aus dem Bundeshaushalt schon bald fließen“, erklärt der Vorsitzende des Vermittlungsausschusses Hermann Gröhe (CDU). Die Bundesregierung will für 2020 und 2021 je eine Milliarde Euro in den Bau von Sozialwohnungen stecken – ein Drittel weniger als in diesem Jahr.
Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes, hält das für deutlich zu wenig: „Um die benötigten 80.000 bis 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr neu zu bauen, müssen Bund und Länder die Finanzmittel deutlich aufstocken, das heißt verdrei- oder vervierfachen.“
Jens Sethmann
19.03.2019