Das Bayerische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Airbnb verpflichtet ist, die Identität von Gastgebern offenzulegen. Jetzt klagen auch vier Berliner Bezirke gegen die Praktiken von Airbnb.
Seit dem 1. August 2018 muss nach dem Zweckentfremdungsverbotgesetz jeder, der in Berlin seine als Hauptwohnsitz genutzte Wohnung zeitweise an Feriengäste vermieten will, nicht nur eine Genehmigung haben, sondern in Vermietungsanzeigen auch eine Registriernummer vom zuständigen Bezirksamt angeben. Die Zahl der Wohnungen, die ganz oder teilweise an Touristen vermietet werden, liegt inzwischen zwischen 20.000 und 30.000 – der Senat verfügt über keine genauen Zahlen.
Rund 11.700 Wohneinheiten mit rund 34.400 Schlafplätzen bietet allein Marktführer Airbnb in Berlin an. Dazu kommen die Internetplattformen Wimdu, 9flats, Flipkey, Housetrip und andere. Auskunftsersuchen über die hinter den Inseraten stehenden Anbieter weist die Airbnb Germany GmbH bisher mit dem Argument zurück, dass ausschließlich Airbnb Irland in Dublin entsprechende Informationen herausgeben dürfe.
Die vier Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Kreuzberg-Friedrichshain, Pankow und Tempelhof-Schöneberg haben deshalb im April mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Auskunftsanordnungen gegenüber Airbnb Irland erlassen. Das Unternehmen muss aufgrund seiner Aktivitäten in Deutschland nationale Vorschriften einhalten. Haben die vier Bezirke Erfolg, werden die anderen acht Berliner Bezirke ebenfalls Auskunft verlangen.
Der Berliner Mieterverein (BMV) unterstützt das Vorgehen. Wibke Werner, stellvertretende BMV-Geschäftsführerin: „Das Zweckentfremdungsverbotgesetz setzt die Registrierung für die Vermietung von Ferienwohnungen voraus – doch nur ein kleiner Teil der Anbieter hält sich daran.“ Bis zum 31. März sind nur 3200 Registriernummern vergeben worden, dem gegenüber stehen 13.824 Wohnungsinserate im März. Aus Sicht des Berliner Mietervereins ist es daher erforderlich, dass die Bezirke nun gegenüber Airbnb mit einer Auskunftsanordnung die Wohnungsanbieter ohne Registrierungsnummer belangen und sich damit eines im Gesetz verankerten Instruments bedienen. Anders werde man – so Wibke Werner – den Gesetzesverstößen nicht beikommen können. Sollte Airbnb sich weigern, müssten die Auskünfte notfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Die Erfolgsaussichten dafür schätzt man beim Mieterverein als gut ein.
Rainer Bratfisch
23.05.2019