Seit Jahren stehen in der Wohnanlage Riehmers Hofgarten in Kreuzberg viele Wohnungen leer. Dem Bezirksamt ist es trotz des verschärften Zweckentfremdungsverbots noch nicht gelungen, den Eigentümer zur Vermietung zu zwingen.
Wohnungsleerstand ist in Riehmers Hofgarten schon seit über zehn Jahren ein Ärgernis. Die denkmalgeschützte Anlage gehört vier verschiedenen Eigentümern, die in den letzten Jahren zum Teil mehrmals wechselten. Aktuell sind mindestens 47 Wohnungen unvermietet. Allein bei den Aufgängen an der Yorckstraße, die einem türkischen Investor gehören, stehen nicht weniger als 28 Wohnungen leer.
„Wir werden anordnen, dass sie sofort wieder Wohnzwecken zugeführt werden“, sagte Sozialstadtrat Knut Mildner-Spindler (Linke) im April. Schon im Juni 2018, nachdem eine Leerstandsgenehmigung ausgelaufen war, hatte Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) „Zwangsmaßnahmen“ angekündigt. Geschehen ist allerdings nichts.
Streitpunkt ist nach wie vor eine Baumaßnahme: Der Investor will einen Aufgang mitsamt des Yorck-Kinos abreißen und neu bauen – und begründet damit den Leerstand. Der Bezirk will das aber nur genehmigen, wenn im Neubau bezahlbare Wohnungen entstehen. Nach den markigen Worten der Stadträte nahm der Eigentümer die festgefahrenen Verhandlungen erneut auf. Offenbar will er nun nicht mehr abreißen, sondern nur noch modernisieren. Wenn eine Einigung zustande kommt, erteilt der Bezirk für die Bauzeit eine befristete Leerstandsgenehmigung. Der Investor muss sich aber auch noch mit den Nachbareigentümern verständigen. „Sollte die Einigung nicht in kurzer Zeit erfolgen, wird die Wiederzuführung zu Wohnzwecken angeordnet“, erklärt Eckhard Sagitza vom Wohnungsamt.
Seitdem das Zweckentfremdungsverbot im Mai 2018 verschärft wurde, können die Wohnungsämter schon nach dreimonatigem Leerstand eine Vermietung anordnen und bei einer Weigerung des Eigentümers auch einen Treuhänder damit beauftragen.
Jens Sethmann
29.08.2019