Wohnungssuchende können aufatmen: Höchstrichterlich wurde nun entschieden, dass die Mietpreisbremse nicht gegen das Grundgesetz verstößt.
Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Begrenzung der Miete bei Wiedervermietungen auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verfassungsgemäß ist. Überprüft wurden drei Urteile Berliner Gerichte. Die Verfassungsrichter stellten dabei ebenfalls klar, dass auch die Berliner Landesverordnung, mit der die Einführung der Mietpreisbremse begründet wurde, rechtens ist. Es liege durchaus im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen entgegenzuwirken, so das Gericht. Die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes gewährleiste nicht die höchstmöglichen Mieteinnahmen.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) ist hocherfreut über den Gerichtsbeschluss. „Diese Entscheidung ist eine Ohrfeige für alle diejenigen, die bei jedem mieterschützenden Gesetz reflexartig die angebliche Verfassungswidrigkeit beschreien“, erklärt DMB-Präsident Lukas Siebenkotten. Der Berliner Mieterverein (BMV) ist mit dem Urteil gleichermaßen zufrieden. „Der Beschluss ist eine klare Ansage an die Eigentümer“, sagt BMV-Geschäftsführer Reiner Wild.
Der Richterspruch darf aber nicht darüber hinweg täuschen, dass die Mietpreisbremse „löchrig wie ein Schweizer Käse“ ist, so Wild. Die Bundesregierung sei nun aufgefordert, die Bremse endlich zu einem wirksamen Schutzinstrument fortzuentwickeln.
Jens Sethmann
30.09.2019