Der Senat zieht für das Jahr 2018 eine positive Bilanz über die Arbeit der sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Sie haben auf den Berliner Wohnungsmarkt eine „mietpreisdämpfende Wirkung“, so Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher.
„Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ – diese Ziele hat die Kooperationsvereinbarung, die der Senat 2017 mit den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und der Wohnraumversorgung Berlin (WVB) geschlossen hat. Mit dem Ergebnis des Jahres 2018 ist Senatorin Lompscher zufrieden: Die Gesellschaften würden „ihre Bestände vorbildlich und sozial verantwortungsvoll bewirtschaften und die an sie gestellten hohen Erwartungen erfüllen“.
Die Vorgabe, die Mieten in laufenden Mietverträgen um höchstens zwei Prozent im Jahr zu erhöhen, haben die Wohnungsunternehmen eingehalten. In 292 individuellen Härtefällen wurde die Miete gesenkt. Die durchschnittliche Bestandsmiete liegt bei 6,09 Euro pro Quadratmeter nettokalt und damit 0,40 Euro unterhalb der vergleichbaren Mietspiegelmiete. Bei der Wiedervermietung verlangen die städtischen Wohnungsunternehmen im Schnitt 7,43 Euro pro Quadratmeter – 28 Prozent weniger als die marktüblichen 10,32 Euro.
Wegen Mietrückständen haben die Wohnungsbaugesellschaften insgesamt 3347 fristlose Kündigungen ausgesprochen. Nach einer Beratung der betroffenen Mieter konnte gut die Hälfte der Kündigungen zurückgenommen werden. Trotzdem kam es noch zu 311 Zwangsräumungen.
Knapp übertroffen wurde die Vorgabe, 60 Prozent aller freiwerdenden Wohnungen an Haushalte zu vermieten, die wegen ihres geringen Einkommens Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Die Verpflichtung, 11 Prozent der zur Vermietung stehenden Wohnungen an besonders Benachteiligte wie Obdachlose, Flüchtlinge oder betreute Wohnformen zu vergeben, wurde mit 16,5 Prozent deutlich übererfüllt.
Jens Sethmann
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30.09.2019