Das Bezirksamt Neukölln erschwert in seinen Milieuschutzgebieten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.
In Milieuschutzgebieten sollen Mietwohnungen erhalten bleiben. Die Bezirksämter müssen jedoch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erlauben, wenn sich der Eigentümer verpflichtet, die Wohnungen sieben Jahre lang nur den Mietern zum Kauf anzubieten. Diese gesetzliche Möglichkeit wird häufig missbräuchlich in Anspruch genommen.
Das Bezirksamt Neukölln hat mehrfach beobachtet, dass Eigentümer gezielt leere Wohnungen an Leute vermieten, die sie gleich danach kaufen. Dadurch ist der Anreiz für Eigentümer groß, erst einmal Wohnungen leer stehen zu lassen oder sogar gezielt zu entmieten.
Deshalb hat Neukölln reagiert: Das Bezirksamt genehmigt den Verkauf erst dann, wenn der Mieter, an den verkauft werden soll, mindestens zwei Jahre mit Hauptwohnsitz in der Wohnung gelebt hat.
„Wir schauen nicht zu, wenn die Ziele des Milieuschutzes unterlaufen werden“, erklärt Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann. „Geschäftsmodelle, die das versuchen, machen wir so unattraktiv wie irgend möglich.“ Der Bezirk nutzt damit seinen engen Handlungsspielraum. Grundsätzlich sei aber die Bundesregierung am Zug, so Biedermann: „Der Bund muss die Umwandlung von Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten endlich generell untersagen.“
Jens Sethmann
23.10.2019