Sozialmieter, deren Miete mehr als 30 Prozent ihres Einkommens ausmacht, können einen Mietzuschuss beantragen. Seit dem Jahreswechsel ist die Investitionsbank Berlin (IBB) für die entsprechenden Anträge zuständig.
Bisher hat die Firma „zgs consult“ Zuschussanträge entgegengenommen. Zum 1. Januar 2020 ging die Aufgabe an die IBB über.
Der Mietzuschuss wurde 2016 als Reaktion auf das erfolgreiche Mietenvolksbegehren eingeführt. Wenn die Bruttowarmmiete mehr als 30 Prozent des Haushaltseinkommens auffrisst, können Mieter von Sozialwohnungen einen Zuschuss beantragen. Auch wenn das Jobcenter oder das Sozialamt nach einem Kostensenkungsverfahren nicht mehr die volle Bruttowarmmiete übernimmt, kann man einen Mietzuschuss erhalten. Es gelten Einkommensgrenzen, und es werden je nach Personenzahl bestimmte Wohnungsgrößen berücksichtigt. Der Zuschuss wird maximal für zwei Jahre bewilligt, Folgeanträge sind möglich.
Die Zahl der Anträge blieb bisher weit unter den Erwartungen. Entweder ist das Zuschussprogramm nicht bekannt genug oder aber viele Berechtigte scheuen den Aufwand der Antragstellung.
Jens Sethmann
02.02.2020