Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klage auf Zulassung des Volksbegehrens „Sechs Jahre Mietenstopp“ abgewiesen.
Die bayerischen Verfassungsrichter haben sich mit ihrem Urteil der Rechtsansicht des Innenministeriums im Freistaat angeschlossen: Mietrecht sei Bundes-, nicht Ländersache.
Beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU) hält man die Entscheidung auch für „ein klares Signal für Berlin: Mietrecht ist und bleibt Bundesrecht“. „Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs halten wir für falsch“, kommentiert hingegen der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, das Urteil. „Trotz der heutigen Entscheidung bleiben wir optimistisch, dass der Berliner Mietendeckel Bestand hat.“
Einmütig war die Entscheidung der bayerischen Verfassungsrichter im Übrigen nicht. Drei von neun Richtern waren der Ansicht, dass das Volksbegehren hätte zugelassen werden müssen, weil „beachtliche Argumente dafür“ vorgetragen worden waren.
Die Initiatoren des Volksbegehrens – neben dem Mieterverein München und dem Mieterbund Bayern auch SPD, DGB und Die Linke – wollen sich nun gegenüber der schwarz-roten Bundesregierung dafür einsetzen, dass der Bund das „riesige Problem Wohnungsmarkt endlich angeht“. Das Volksbegehren „#6JahreMietenstopp“ hatte sich zum Ziel gesetzt, sechs Jahre lang die Mieten in 162 Städten und Gemeinden in Bayern auf dem Stand von 2019 einzufrieren.
Katharina Buri
mietenstopp.de
03.08.2020