Die Bundesregierung hat auf ihrem Wohngipfel im September 2018 beschlossen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen weitgehend auszuschließen. Gegen den Gesetzentwurf von Bauminister Seehofer (CSU) und dem Kabinett regt sich nun massiver Widerstand aus CDU/CSU-Kreisen.
Das „Baulandmobilisierungsgesetz“ soll Änderungen des Baugesetzbuches auf den Weg bringen und auch einen neuen Genehmigungsvorbehalt für Umwandlungen schaffen. Dem Gesetzentwurf zufolge dürfen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt Mietshäuser nur noch mit einer behördlichen Genehmigung in Einzeleigentum aufgeteilt werden. Eine solche Genehmigung würde nur erteilt, wenn die Wohnungen an mindestens zwei Drittel der Mieter zur eigenen Nutzung verkauft werden sollen, wenn die Wohnungen an Familienmitglieder oder Erben des Eigentümers gehen oder wenn dem Eigentümer wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, auf den Einzelverkauf der Wohnungen zu verzichten. In Milieuschutzgebieten gibt es bereits einen Umwandlungsvorbehalt. Die neue Regelung würde für ganz Berlin gelten, denn der Senat hat bereits die ganze Stadt zum Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt.
Der Union geht dies zu weit. Allen voran bekämpft der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion Jan-Marco Luczak aus Berlin den Genehmigungsvorbehalt. Angeblich möchte er die Eigentumsbildung von Mietern nicht erschweren.
„Völlig daneben“ findet Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), die Debatte. Das Argument, ein Genehmigungsvorbehalt erschwere jungen Familien die Eigentumsbildung, widerlegt der DMB mit Zahlen aus Berlin: Bei den rund 18.000 Wohnungen, die zwischen 2015 und 2019 in Milieuschutzgebieten umgewandelt worden sind, haben nur 54 Mieter von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht. Mieter können sich in der Regel die aufgerufenen Kaufpreise schlicht nicht leisten. Stattdessen war die Umwandlung bisher oft der Anfang der Mieterverdrängung, denn die umgewandelten Wohnungen wurden oft luxussaniert und zu Maximalpreisen verkauft.
Jens Sethmann
28.01.2021